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Nach Gutachter zur Reha?

von Renate Hofmann20.09.2013 | 13:36
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5 Antworten

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Hallo, ich wollte hier nochmal etwas fragen. Anfang der Woche war ich nun beim Gutachter wegen der Verlängerung der EM-Rente (psychische Störungen). Dieser sagte mir zum Schluss, dass er eine Verlängerung wohl für angemessen halten würde. Allerdings wäre die Entscheidung letztendlich nicht seine. Kann es sein, dass er dafür ist und die DRV trotzdem nicht verlängert? Außerdem fragte er mich ziemlich viel wegen Reha. Jetzt mache ich mir etwas Sorgen, ob es evtl. dazu kommt, dass ich wieder zur Reha geschickt werde? Kann das sein, dass man nach einigen Jahren Rente erst zum Gutachter muss und dann doch zur Reha?? Ich habe nämlich Angst, nicht imstande zu sein, zur Reha zu fahren, würde mich aber natürlich auch nicht weigern wollen. Vor Bewilligung meiner Rente, war ich bereits mehrfach zur Reha aber ohne Erfolg. Während der Rentenzeit allerdings nicht. Vielen Dank Renate

5 Antworten

KSCam 20.09.2013 | 13:44
Natürlich kann theoretisch vieles passieren. die Rente wird verlängert die Rente wird abgelehnt erst wird ne Reha vorgeschlagen und erst dann über die Verlängerung entschieden etc. Das jedoch weiß kein Forumsteilnehmer. Und auch kein Forumsteilnehmer kann Ihnen verbieten sich Sorgen zu machen und kann Ihnen auch nicht sagen, dass Ihre Sorgen vollkommen unbegründet sind. Und selbst wenn jemand sagt, dass Ihre Sorgen unbegründet sind, würden Sie dem das glauben?
Renate Hofmannam 20.09.2013 | 14:08
Offensichtlich habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Mir ist natürlich bewusst, dass alles sein kann aber es würde mir deutlich helfen, wenn ich wüsste wie wahrscheinlich etwas ist. Somit formuliere ich meine Frage hiermit um: Wie wahrscheinlich ist es, dass die DRV nicht dem Ergebnis des Gutachters folgt? Wie wahrscheinlich ist es, dass man nach einigen Jahren Rente erst zum Gutachter muss und dann doch zur Reha geschickt wird?
Otto N.am 20.09.2013 | 14:38
Zitat von Renate Hofmann anzeigenausblenden
Zu 1) Das kommt einzig und allein darauf an, wie schlüssig und fundiert das Fremdgutachten ist. Während gesundheitliche Einschränkungen in der Regel objektiv nachweisbar sind, sind die daraus resultierenden individuellen Leistungseinschränkungen häufig nur subjektiv feststellbar. Das heißt, sie geben die persönlichen Meinungen des Gutachters wieder, die von den Meinungen des sozialmedizinischen Dienstes der DRV durchaus abweichen können. Zu 2) Damit ist immer dann zu rechnen, wenn durch eine Reha eine Besserung der Erwerbsfähigkeit für wahrscheinlich gehalten wird. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, kann von hier aus nicht beurteilt werden!
arnoam 21.09.2013 | 12:50
hallo, sie sollten sofort per fax die kopie des gutachtens bei der sb anfordern, daraus können sie dann schon mal sehen was der gutachterwirklich geschrieben hat. auf jedenfall haben sie dann schon etwas in der hand falls es zu einem widerspruch ihrerseits kommen sollte.
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