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Nach Handwerksausbildung Beamter geworden

von Mark3111.04.2008 | 10:10
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4 Antworten

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Ich habe eine Handwerkliche Ausbildung von 3 1/2Jahren(42Monate) gemacht und bin danach zur Stadt als Beamter gewechselt. Meine Frage ist nun, ob die Beiträge die ich in der Ausbildungszeit eingezahlt habe mir auszahlen lassen kann?? Wenn ja, wie funktioniert das? Macht das überhaupt sinn? Über eine Antwort würde ich mich freuen!! Grusss

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von Nix.

3 Antworten

Nixam 11.04.2008 | 10:16
Wenn Sie tatsächlich nur 42 Pflichtbeiträge eingezahlt haben, dann besteht später kein Anspruch auf Rente hieraus. In diesem Fall dürfen Sie sich die Beiträge erstatten lassen. Stellen Sie formlos einen Antrag auf Beitragserstattung bei dem für Sie zuständigen RV-Träger.
Brilleam 11.04.2008 | 11:39
Hallo Mark31, beantragen Sie zunächst eine Kontenklärung zur Ermittlung ALLER (Wehr-/Zivildienst?!) rentenrechtlichen Zeiten. Lassen Sie sich dann vom Träger eine evtl. mögliche Erstattung ausrechnen. Überlegen Sie auch, die Beiträge stehen zu lassen und ggf. mittels eines Minijobs mit Aufstockung die fehlenden Monate zu ergänzen. Es kommt natürlich auf auf Ihr heutiges Alter an - die bisherigen Beiträge sind ein zinsloser Kredit an die Versichertengemeinschaft. Umgekehrt erhalten Sie bei der Erstattung nur Ihr Eigentum (Beiträge soweit SELBST getragen) zurück! Der damalige AG-Anteil bleibt im Rententopf! Fragen Sie doch Ihre Kollegen der Ortsbehörde bzw. beim Amt für Soziale Angelegenheiten / Versicherungsamt!
Nixam 11.04.2008 | 12:47
Ich glaube nicht, dass ein Beamter unbedingt einen Minijob in Angriff nehmen wird, nur weil er einmal versicherungspflichtig als Handwerker gewesen ist.Durch den Minijob bekommt man natürlich neue Rentenbeiträge dazu, damit man die erforderlichen 60 Monate Beiträge zusammenbekommt. Sehr sinnig ist das aber nicht, als fleissiger Beamter auch noch einen Nebenjob in Angriff zu nehmen, nur wegen ein "paar Kröten" aus der Handwerkerzeit. Lassen Sie sich die Beiträge einfach erstatten. Als zusätzliches Anlagekapital zu eventuell bereits gekauften Aktienfonds vermehrt sich auch der "nur"-Arbeitnehmeranteil an den Rentenbeiträgen recht gut. Bei einem schönen Urlaub kann man auch "Hochprozentiges" geniessen. :-) Nix
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