Hallo Ursel295,
wie von Schade bereits zutreffend angemerkt, könne wir als Rentenversicherungsträger keine Aussagen dazu treffen, ob das Krankenversicherungsrecht von Ihrer Krankenkasse richtig angewendet wird.
Da Sie ihren Ausführungen zufolge gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch eingelegt haben, wird die Krankenkasse ihren Anspruch erneut prüfen.
Sie sollten davon ausgehen, dass die Krankenkasse während des laufenden Widerspruchsverfahrens das Krankengeld nicht weiterzahlt, da Ihr Widerspruch gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) keine aufschiebende Wirkung hat. Es wäre daher empfehlenswert, sich an das Jobcenter oder das Sozialamt zu wenden, um den finanziellen Engpass zu überbrücken.
Sollten Sie weitere Unterstützung zu Ihrem Widerspruchsverfahren benötigen, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Rechtsbeistand zu suchen, z.B. bei den Sozialverbänden (VdK, SoVD) oder sich anwaltlich beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung