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Experten-Antwort

nach Reha LTA

von Finn11.07.2013 | 13:33
1564 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich befinde mich zur Zeit in einer stat.Reha. Nun hat mir der Chefarzt klargemacht, daß ich in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann. ( bin Handwerker) Nun gäbe es zwei Möglichkeiten für mich, 1.)mein Arbeitgeber findet innerbetrieblich einen für mich geeigneten Arbeitsplatz den ich dann im Sinne von LTA bekomme. 2.) Ich beantrage EU Rente. Meine Frage hierzu sind. Was ist, wenn ich auch diesen Arbeitsplatz nicht schaffe? Muss ich dann EU Rente beantragen? Kann mein Arbeitgeber eine solche Maßnahme ablehnen? Wie lange müßte ich tgl. arbeiten ? Wer zahlt meinen Lohn, sofern es Lohn gibt. Für Antworten bin ich dankbar. Viele Grüße Finn

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.07.2013 | 08:21

3 Antworten

totoam 11.07.2013 | 15:42
Hallo Finn, sollten sich LTA-Maßnahmen bei Ihrem bisherigen AG nicht umsetzten lassen, gibt es auch die Möglichkeit einen geeigneten Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber anzustreben. Diese Variante sollten Sie auch im Blick behalten. Werden LTA empfohlen, so heißt das, dass man sie für ausreichend leistungsfähig hält um weiterhin arbeiten zu können, wenn auch nicht auf dem alten Arbeitsplatz, d.h. keine Rente! Erst wenn z.B. alle Reha-Massnahmen scheitern, dann würde sich der Weg in die Erwerbsminderungsrente evtl. eröffnen. Während der LTA, z.B. Umschulung od. Qualifikation, würden Sie Übergangsgeld der DRV erhalten. Sollten Sie einen geeigneten Arbeitsplatz finden, könnte die DRV auch einen einarbeitungszuschuß an den AG bezahlen. Es gibt also viele Möglichkeiten.
Finnam 11.07.2013 | 17:33
Hallo Danke für die Antwort. Also, mein Ziel ist es sicher nicht die EU Rente zu bekommen. Aber ich mach mir doch so langsam Gedanken über das, was mir die Zukunft noch bringt.Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Mit der Beantragung der LTA steht auch fest, dass ich noch leistungsfähig bin.wenn auch u.U. in anderen Tätigkeiten. Wie siehts denn da mit Berufschutz aus. Hab mal gehört, dass diejenigen die 1955 geboren sind so etwas haben bzw geltend machen können. Danke für eine Antwort
-/-am 11.07.2013 | 22:13
Setzen Sie sich nach Ende der Reha mit dem für Sie zuständigen Fachberater in Verbindung und gehen mögliche Optionen mit Ihm durch.
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