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Experten-Antwort

Nach Reha nur halbe EM trotzschwerwiegender Einschränkungen

von Reha geschädigter07.02.2014 | 08:26
999 Ansichten
3 Antworten

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Ich leide seit vielen Jahren unter einer neurologischen Erkrankung. GdB 60%. Im August war ich 3 Wochen wegen akuter Verschlechterung im Krankenhaus. Vorher Vollzeit berufstätig, allerdings ging das nur mit eisernem Willen. Aus dem KH AU entlasssen. Bis zur Reha im Nov. au. In der Reha konnte leider keine Verbesserung erreicht werden. Der Arzt hielt auch sämtliche Einschrtänkungen fest, der Neuopsychologe meinte, eigentlich könnte ich nur noch unter 3 Std arbeiten. Im Abschlußgespräch erklärte mir der Arzt aber, grundsätzlich würde es so gehandhabt, dass Patienten die vorher vollschichtig tätig waren, erst einmal nur als teilerwerbsgemindert eingestuft werden, wenn durch die Reha keine Verbesserung erreicht werden kann. Da dachte ich, ich sitz im falschen Film. Ist das tatsächlich Praxis der DRV? Man hat den Eindruck hier werden intern Quoten festgelegt und gar nicht mehr nach Gesundheitszustand entschieden. Noch bin ich im Krankengeld, aber dann muss ich woll Klage einreichen, denn auch mein behandelnder Neurologe sieht bei mir derzeit nur eine Tätigkeit unter 3 Std als möglich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der geschilderten Praxis des Arztes handelt es sich nicht um die Praxis der Rentenversicherungsträger.

Es gibt auch keine Quote, welche diesbezüglich erfüllt oder eben nicht erfüllt werden muss.

Jeder Fall wird individuell geprüft.

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2 Antworten

Gürteltieram 07.02.2014 | 09:17
Bei mir war es auch so, ich war vollzeit berufstätig, dann AU und nach der Reha als AU mit weniger als 3 Stunden arbeitsfähig entlassen, von dort aus wurde auch der Rentenantrag gestellt. Mit dem Hinweiß, ich würde eine Ablehnung bekommen, sollte zum Sozialverband gehen und Widerspruch einlegen, wurde ich entlassen. Nach 4-5 Monaten kam der Bescheid: ich bekomme für erstmal 3 Jahren die volle EU-Rente. Jetzt habe ich schon einen neuen Antrag gestellt, mal sehn ob der auch so durch geht!? Ich will nur sagen, bevor Du dich aufregst, warte einfach ab! LG
Jonasam 07.02.2014 | 09:04
Hallo. Das ist keine Praxis der Rentenversicherungsträger. Hinweis: Ob Sie voll, teilweise oder gar nicht erwerbsgemindert sind, kann im Forum natürlich niemand beurteilen. MfG Jonas
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