Hallo, ich wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Ein Wiedereingliederungsplan wurde erstellt und bewilligt. Start ist 4 Wochen nach Ende der Reha.
Da ich glaube dass ich nach den 4 Wochen (Au nach Ende der Reha) wieder voll arbeiten gehen könnte, überlege ich mich in Absprache mit meinem Arzt nicht in die Wiedereingliederung zu gehen sondern mich wieder gesund schreiben zu lassen. Hat das Auswirkungen auf mein Übergangsgeld, soll heißen hätte ich dann Krankengeld beantragen müssen? Oder ist es erlaubt sich schon vor Beginn der Wiedereingliederung gesund schreiben zu lassen?
Vielen Dank für eventuelle Hilfen
Hallo Kerstin,
grundsätzlich zahlt der Rentenversicherungsträger das Übergangsgeld nach der medizinischen Rehabilitationsleitung bis zum Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung und auch während der Wiedereingliederung erst dann weiter, wenn der Beginn innerhalb von 4 Wochen nach Ende der medizinischen Rehabilitationsleitung liegt und weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Wenn wegen Arbeitsfähigkeit keine Wiedereingliederung angetreten wird, besteht nach der medizinischen Rehabilitationsleitung kein Anspruch auf Übergangsgeld mehr. Sie müssten sich dann mit der Krankenkasse in Verbindung setzten und die Zahlung von Krankengeld bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit beantragen.