Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nach Reha weiter AU und jetzt Rücken-OP! Kasse macht Druck!

von sandy13.11.2011 | 22:41
1694 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich bin vor 2 Wochen aus Reha zurückgekehrt. Weiterhin AU. Wie zuletzt 6 Monate. Nun macht die Kasse natürlich Druck mich aus dem KG zu bringen. Bietet mir "Beratungsgespräche beim Berufsföderwerk an"... Unterlagen hab ich schon erhalten. Der Rententräger wird nun meinen LTA-Antrag anhand des Rehaberichtes entscheiden. Entweder LTA, EM oder gar nichts. Nun muß ich wohl in 4-6 Wochen unters Messer. Rücken-OP (Bandscheiben). Wie muß ich mich nun verhalten? Kasse davon informieren (bin ja AU)? Rententräger informieren? Merci

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandy,

unterrichten Sie bitte den Rentenversicherer von der anstehenden Rücken-OP. Auch der Krankenkasse sollten Sie mitteilen, dass Sie die LTA beantragt haben und dass die Operation ansteht.

Die Deutsche Rentenversicherung wird die bestehende Situation bei der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bezüglich dem LTA-Antrag berücksichtigen. Normalerweise erfolgt vor einem Gespräch in einem BfW ein Gespräch mit dem zuständigen Reha-Fachberater. Dies ist durchaus sinnvoll, weil dadurch gewährleistet ist, dass die bestehenden Reha-Möglichkeiten mit Ihnen zusammen und ihrem Leistungsvermögen angepasst ausgewählt werden können.

Nachdem Sie der Zeit Anspruch auf Krankengeld haben wird dieses während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rosannaam 13.11.2011 | 23:18
Hallo Sandy, sofern Sie den LTA-Antrag bereits an die DRV weitergeleitet haben, ist es sinnvoll, diese von der geplanten OP zu unterrichten. Der Krankenkasse teilen Sie mit, daß Sie den LTA-Antrag gestellt haben und die OP ansteht. Dann haben Sie Ihre Pflichten gegenüber der KK erfüllt und diese muss das Ergebnis der DRV abwarten. Stehen Sie eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis? Welche Art LTA hat Ihnen die Krankenkasse denn empfohlen? Wenn Sie noch beschäftigt sind, nützt Ihnen ein Berufsförderungswerk ja nicht viel. Evtl. käme dann nur eine innerbetriebliche Umsetzung in Frage. Oder orthopädische Hilfsmittel. Mit dem BfW hat dies aber nichts zu tun. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026