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Experten-Antwort

Nach Reha weiter krank und wer zahlt nun

von Eberhard Weber02.10.2014 | 12:47
2639 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit Februar 2012 krankgeschrieben. Somit wurde ich nach 72 Wochen durch die Krankenkasse ausgesteuert. Danach wurden mir ALG 1 für 24 Monate vom Arbeitsamt zugestanden. Im August mußte ich mich einer Operation unterziehen, welches zur Folge hatte, das das Arbeitsamt mir einen Aufhebungsbescheid zusandte. Begründung: Krankenhaus plus Anschlußheilbehandlung ist nun Sache der Rentenversicherung. Also Übergangsgeld bei RV beantragt, jedoch leider noch nicht gezahlt. Dauert nunmal hat man mir am Telefon gesagt. Ich wurde aus der Reha weiter arbeitsunfähig entlassen. Trotzdem stellte ich beim Arbeitsamt den Antrag auf Wiederaufnahme der Zahlungen, denn 1 Jahr von 2 bewilligten, war ja noch nicht gezahlt worden. Nun die Überraschung: Antrag wird abgelehnt mit der Begründung , ich sei weiter krank und stünde dem AA zur Vermittlung nicht zur Verfügung. Man möchte dass ich ALG 2 beantrage, also Hartz 4 oder ähnliches. Frage: Kann ich mit 61 Jahren wenn doch laut ärztlicher Sicht immer noch ein Grund zur Krankschreibung vorliegt, nicht Rente beantragen? Vielleicht lasse ich da Federn aber , meine Firma, bei der ich nach wie vor einen Arbeitsvertrag habe, hat keine meinen Leiden und Behinderungen entsprechende Stelle, kann auch keine schaffen. Habe außerdem noch Zusage auf Ünterstützung Teilhabe am Arbeitsleben bis März 2015. Hilft mir Alles nichts, ich benötige jetzt dringend Unterstützung, denn die Reserven sind schnell aufgebraucht. Habe übrigens mit Lehrzeit im Alter von 16 - 18 Jahren, 43 Arbeitsjahre erbracht. Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung liegt bei Gericht. Vortrag der Gegenseite sieht aber mies aus, wollen nicht zahlen. Wäre schön, wenn mir ein Experte ein paar Tips gibt. Der Wille zum Arbeiten behinderungsgerecht liegt vor, aber Spezis in weiß sagen NO!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eberhard Weber,

die Arbeitsagentur kann nur dann Leistungen erbringen, wenn der Betreffende dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn er durch Krankheit daran gehindert ist. Aus rentenrechtlicher Sicht, wäre zu überlegen ob ggf. ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden sollte. Sofern Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, wäre ggf. auch ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu stellen. Der Geburtsjahrgang 1953, dem Sie vermutlich angehören, kann frühestens mit vollendetem Lebensjahr von 60 Jahren und 7 Monaten und einem Abschlag von 10,8 % in die Altersrente gehen.

Wir empfehlen daher, einen Beratungstermin in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um dort ggf. einen Rentenantrag aufnehmen zu lassen.

Zum laufenden Verfahren wegen Teilhabe am Arbeitsleben kann von hier aus keine Aussage getroffen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

dereinfachemichelam 02.10.2014 | 14:17
Hallo Beantragen sie Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld!
Eberhard Weberam 02.10.2014 | 14:40
Antwort Ist seitens des Arbeitsamtes mit dem Bescheid, das Zahlung auf Grund der Reha Maßnahme erlischt, ausgeschlossen worden. Begründung: AA Kein Nahtlosigkeisfall Krankenkasse: Es liegt eine dauerhafte durchlaufende Krankheit vor. Trotzdem vielen Dank für den Tip. Wenn die Rechtsverdreher sich geäußert haben, bin ich sowiso zurück. Denn ich bin bestimmt kein Einzelfall.
zoranam 02.10.2014 | 14:42
Beabtragen sie Alg1 nach ParGraph 125. Wie vorher schon jemand schrieb ist dieser Paragraph für Menschen die ausgesteuert wurden . Nicht vom Arbeitsamt abwimmeln lassen. Viel Glück Zoran
zoranam 02.10.2014 | 14:42
Beabtragen sie Alg1 nach ParGraph 125. Wie vorher schon jemand schrieb ist dieser Paragraph für Menschen die ausgesteuert wurden . Nicht vom Arbeitsamt abwimmeln lassen. Viel Glück Zoran
Eberhard Weberam 02.10.2014 | 15:51
Besten Dank dem Experten. Warum kann man die Sachbearbeiter beim Arbeitsamt nicht so schulen? Bin Montag bei der BfA um mich weiter beraten zu lassen. Übrigens 50% Behinderung ohne Zusatzbuchstaben sind vorhanden.
KSCam 02.10.2014 | 16:20
Sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können Sie als 61 jähriger Schwerbehinderter doch jederzeit in Altersrente gehen. Dass Sie das nicht wissen, scheint mit nach über 2 jähriger Krankheit äußerst unwahrscheinlich. Oder geht es darum wegen der Abschläge, oder weil KG, ALG und Co höher sind als die Rente diese möglichst lange hinauszuzögern? Das mit Nahtlosigkeit etc. müsste Ihnen doch schon längst gesagt worden sein, wenn Sie sich gekümmert haben? Kann sein, dass Sie gar nicht so ahnungslos sind wie es auf Anhieb erscheint?
Eberhard Weberam 02.10.2014 | 17:14
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Danke der Anmerkungen, aber Eines erlauben Sie mir anzumerken, selbst der Sozialdienst bei der Reha schloß in meinem Falle einen Rentenantrag aus, obwohl ich mit starken Depressionen als arbeitsunfähig entlassen wurde. Hier hieß es in meinem Alter nur Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, sonst nix. Auch seitens der Agentur für Arbeit wurde ich nicht darauf hingewiesen, das die Möglichkeit in Rente zu gehen eine Option ist. Natürlich bin ich dank einiger Zusendungen um einige Erfahrungen reicher. Sollte mein Rentenantrag von Erfolg gekrönt sein, dann warten 5 Enkel darauf mir mein Leben zu verschönern. Die sind zwar heute auch da, aber leider müssen noch einige Baustellen an mir beseitigt bzw. gelindert werden. Meine Fachärzte unterstützen mich dabei. Trotzdem Danke für Ihren Beitrag.
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