Wenn Ihr Mann gearbeitet hat und Rentenbeiträge gezahlt hat, wird sich die Rente wohl erhöhen sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig geworden ist.
Das ist mal wieder falsch!
(Wie Sie den folgenden Beiträgen, denen zugestimmt werden kann, entnehmen können!)
Nabend,
entsprechend der Kapitalwerte, unter Berücksichtigung auch anderer Versorgungen, kann es zu einvernehmlich anderen Regelungen des Versorgungsausgleich führen, als nur den Ausgleich über die Erhöhung der eigenen Rente zu suchen ("hier hast den Rest vom Eigenheim, die Ostseefregatte nebst Latinlover-Bootsmaat gebe ich auch noch komplett drauf, dafür kein Abzug bei meiner Rente/Erhöhung deiner Rente ;-) ...Parteienvereinbarung
...vielleicht hat S. daran gedacht - nur, so weit interpretationswürdig war die Fragestellung nicht. Und der Zusatz "Wir waren 22 jahre verheiratet und ich habe nicht gearbeitet , sondern die Kinder und haushalt versorgt." trifft schon den Kern von Schades Aussage - unterstellt, Mann war in dieser Zeit nicht ohne sämtliche erwerbende Versorgungsansprüche ...sozusagen 22 Jahre im Schlaflabor ;-)
Gruß
w.