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Experten-Antwort

Nach Scheidung mehr EU Rente?

von Rentnerin12.01.2012 | 00:11
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe mal eine Frage, ich lebe in Scheidung und beziehe EU Rente. Bekomme ich nach der Scheidung ( Versorgungsausgleich ) dann mehr Rente ? Oder erst wenn ich Altersrente bekomme. Wir waren 22 jahre verheiratet und ich habe nicht gearbeitet , sondern die Kinder und haushalt versorgt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Besteht im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits ein Rentenanspruch, wird die Rente im Folgemonat der Entscheidung über den Versorgungsausgleich an um Zuschläge (vorausgesetzt der Mann ist ausgleichspflichtig) verändert.

Besteht dagegen im Zeitpunkt der Scheidung k e i n Rentenanspruch, wirkt sich der Versorgungsausgleich erst bei einem zukünftigen Rentenanspruch aus; d.h. Rente wegen Erwerbsmindung oder einem Altersrentenanspruch.

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12 Antworten

Schadeam 12.01.2012 | 08:37
Wenn Ihr Mann gearbeitet hat und Rentenbeiträge gezahlt hat, wird sich die Rente wohl erhöhen sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig geworden ist.
Rentnerinam 12.01.2012 | 10:01
Danke für die Antwort. Ja er hat gearbeitet. Habe hier auch seine Rentenauskunft liegen , blicke da aber leider nicht durch.
Sozialrechtleram 12.01.2012 | 14:33
Das ist mal wieder falsch! (Wie Sie den folgenden Beiträgen, denen zugestimmt werden kann, entnehmen können!)
Rentnerinam 12.01.2012 | 13:16
Vielen Dank für Eure Antworten
Kumpelam 12.01.2012 | 11:24
Hallo Rentnerin, Mit einfach Worten: Die in der Ehezeit erworbenen Rentenansrüche(auch Betriebsrente oder Privatrente) werden hälftig geteilt. Sollten Sie Rentenpunkte für die EU-Rente in der Ehezeit erworben und Kindererziehungszeiten haben, so werden diese natürlich auch häftig geteilt. Das wird aber das Gericht bei der Scheidung entscheiden. Ihr Anwalt wird das alles in die Wege leiten.
Schadeam 12.01.2012 | 16:45
...und was war bei meiner Antwort "wieder mal falsch"?
W*lfgangam 12.01.2012 | 19:12
Wenn Ihr Mann gearbeitet hat und Rentenbeiträge gezahlt hat, wird sich die Rente wohl erhöhen sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig geworden ist.
Das ist mal wieder falsch! (Wie Sie den folgenden Beiträgen, denen zugestimmt werden kann, entnehmen können!)
Nabend, entsprechend der Kapitalwerte, unter Berücksichtigung auch anderer Versorgungen, kann es zu einvernehmlich anderen Regelungen des Versorgungsausgleich führen, als nur den Ausgleich über die Erhöhung der eigenen Rente zu suchen ("hier hast den Rest vom Eigenheim, die Ostseefregatte nebst Latinlover-Bootsmaat gebe ich auch noch komplett drauf, dafür kein Abzug bei meiner Rente/Erhöhung deiner Rente ;-) ...Parteienvereinbarung ...vielleicht hat S. daran gedacht - nur, so weit interpretationswürdig war die Fragestellung nicht. Und der Zusatz "Wir waren 22 jahre verheiratet und ich habe nicht gearbeitet , sondern die Kinder und haushalt versorgt." trifft schon den Kern von Schades Aussage - unterstellt, Mann war in dieser Zeit nicht ohne sämtliche erwerbende Versorgungsansprüche ...sozusagen 22 Jahre im Schlaflabor ;-) Gruß w.
Rentnerinam 12.01.2012 | 19:16
sorry nun verstehe ich leider nix mehr .....
W*lfgangam 12.01.2012 | 18:58
Hallo Rentnerin, die nächstgelegene Beratungsstelle erklärt Ihnen gerne den Inhalt, auch das voraussichtliche Ergebnis aus allen dem Versorgungsausgleich zugrunde Versorgungen. Gruß w.
Kumpelam 12.01.2012 | 19:59
Hallo Rentnerin Ich hatte versucht es einfach zu erklären. Sicher ist es nicht ganz so einfach, weil viele wenn und aber. Auch hier einiges kompliziert geredet worden. Ich bin nach 29Jahren geschieden und kann daher berichten wie es etwa gelaufen ist. Bei Interesse an direktem Austausch, Mail an: Axel-Schweiss@gmx-topmail.de
Rentnerinam 12.01.2012 | 23:23
also würde mein Mann von meinen Erziehungszeiten auch was abbekommen? In seiner Rentenauskunft steht das ihm jetzt eine Rente von rund 470 € zustehen . Bei dem Rentenmensch war ich von 3 Jahren als ich meinen Antrag gestellt habe , der sagte zu mir das es egal ist ob ich mich scheiden lasse, das würde sich nicht auf meine Rente auswirken. Somit lebe ich seit über 4 jahren in Scheidung......
Rentnerinam 12.01.2012 | 23:25
sorry nicht in Scheidung - sondern *getrennt*
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