Hallo,
ein Freund von mir hat jetzt eine Teilhabe am Arbeitsleben beendet.. Er bekam vorher volle Erwerbsunfähigkeitsrente bis 2016.
Sein Restanspruch auf ALG I beträgt 3 Monate.
Daher bekommt er auch kein Anschlußübergangsgeld mehr. Als er gestern bei der Agentur für Arbeit war, wurde ihm gesagt, er bekäme auch die 3 Monate Rest-
ALG I nicht mehr ausgezahlt, da er eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme.
Stimmt diese Aussage in dieser Form?
Vielen Dank!
Gruß
R. Sierlinski
03.10.2014, 17:28
von
Rolf Sierlinski
03.10.2014, 20:20
von
KSC
Über ALG 1 Ansprüche entscheiden die Arbeitsämter und nicht die DRV.
Warum sollte aber das AA jemandem der voll erwerbsgemindert ist, also nichts arbeiten kann, noch ALG zahlen? Das ist wohl nicht die Aufgabe der Arbeitsämter, oder?
03.10.2014, 21:01
von
Christina Nowak
Hallo Rolf Sierlinsky,
doppelt Geld einkassieren wird bedauerlicherweise wohl nicht klappen.
Wenn Ihr Freund die volle Erwerbsminderungsrente bis 2016 bekommt, was will er dann von der Arbeitsagentur.
06.10.2014, 10:59
Experten-Antwort