Nach einer Tumorerkrankung mit Operation war ich zur Anschlussrehabilitation über die gesetzl. Rentenversicherung. Nun hat man mir gesagt, ich hätte Anspruch auf 2 Nach-und Festigungskuren. Stimmt das? Wo sind die gesetzl. Regelungen dazu? Ich habe nichts gefunden.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage
08.10.2009, 09:17
Experten-Antwort
Hallo Maus,
eine Nach- und Festigungskur fällt unter die Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB 6. Nach § 1 Abs. 2 der Ca-Richtlinien werden onkologische Nachsorgeleistungen nur bis zum Ablauf eines Jahres seit Ende der Primärbehandlung erbracht.