Zitiert von: Anna
Mit einem Rentenantrag soll er sich aber möglichst lange Zeit lassen.
Anna,
genau so ist, da bin auch bei Schades Antwort/wenn das KG höher ist.
Ergänzend: Das KG wird nur bis max. 05.2017 reichen/dann 'Aussteuerung. Anschließende kann es noch ALG für/seinem Alter entsprechend 2 Jahre geben - ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Die aber nur greift, sofern er dem allg. Arbeitsmarkt noch mind. 3 Std. zwecks Vermittlung zur Verfügung steht. Das Arbeitsamt wird daher umgehende eine eigene med. Beurteilung vornehmen, ggf. bei Feststellung von eingeschränktem Restleistungsvermögen zur beruflichen Reha auffordern.
Taktisch gesehen könnte er unmittelbar vor Ende KG eine EM-Antrag stellen, dann prüft das Arbeitsamt med. nicht, sondern muss die Entscheidung der DRV über den EM-Antrag abwarten ...ALG läuft bis zur Entscheidung. Die könnte aber auch locker noch vor Dez. 2018 gefällt werden/Ablehnung der EM-Rente.
Bei Bewilligung EM-Rente ist alles ok, Hochrechnung bis 62, kann dann sogar höher ausfallen, als die AR für Schwerbehinderte zum frühestmöglichen Beginn.
Daher: einfach abwarten, was sich in den nächsten Monaten ergibt - aber, auch das muss gesagt werden, wenn er momentan auf der höchsten Stufe der EM sein sollte, hätte eine EM-Rente heute die größten Chancen, bewilligt zu werden ...die nächste Therapie führt ihn vielleicht wieder über 6 Std. Leistungsfähigkeit ran.
> Wird die EMR in diesem Fall auf Dauer gewährt?
Grundsätzlich nicht, wenn sein Herz noch nicht neben im schläft ;-) Eine med. Ferndiagnose von reinen Verwaltungsberatern werden Sie hier nicht erwarten können.
> Ab wann ist dann der Rentenbeginn festgelegt?
Dafür kann es viele Ursachen geben: 1. Krankschreibung, 2. erstes Reha-Antragsdatum, 3. dito Entlassungsbericht, 4. Beurteilung des med. nach Eigenbeurteilung, 5. EM-Antrag und 'Verfristung'
Aus heutiger Sicht: einfach abwarten!
Gruß
w.