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Experten-Antwort

Nach welcher Krankenzeit EMR beantragen

von Anna24.03.2016 | 17:12
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann hatte im Oktober 2015 einen Schlaganfall, seit Mitte November im Krankengeld. Aus der neurologische Reha wurde er krank entlassen mit einer neurologischen Einschätzung von 3-6 Stunden arbeitsfähig. Vom Hausarzt ist er bis auf weiteres krank geschrieben. Aufgrund der weiteren orthopädischen Erkrankungen mit GDB 50 % auf Dauer, sagt der Hausarzt, er sei nicht mehr arbeitsfähig. Mit einem Rentenantrag soll er sich aber möglichst lange Zeit lassen. Zurzeit wird er wegen Vorhofflimmern medikamentös eingestellt. Im Dezember 2018 würde er als Schwerbehinderter mit Abzügen sowieso in Rente gehen. Welche Vor- bzw. Nachteile gibt es mit dem Rentenantrag zu warten, außer das die Krankengeldzahlungen höher sind? Wonach richtet sich in so einem Fall die Rentenversicherung? Wird die EMR in diesem Fall auf Dauer gewährt? Ab wann ist dann der Rentenbeginn festgelegt? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar! Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,ich schließe mich den Forumsteilnehmern an und rate Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung. Vergleichen Sie bitte nicht nur die Höhe des Krankengeldes mit der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Möglicherweise werden bei festgestellter Erwerbsminderung auch Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge oder Leistungen aus priv. Versicherungen fällig, die in der Summe die Höhe des Krankengeldes auch übersteigen können. Lassen Sie sich insbesondere zu den Risiken einer Teilerwerbsminderungsrente (angegebenes Leistungsvermögen von 3-6 Std.) im Zusammentreffen mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 24.03.2016 | 17:35
Wenn das Krankengeld höher ist als die zu erwartende Rente (siehe jährliche Renteninformation) hat es keine Eile mit dem Rentenantrag, da es im Zweifel 78 Wochen Krankengeld gibt (bis ca April 2017). So gesehen haben Sie alle Zeit der Welt sich persönlich bei der DRV beraten zu lassen und die Fragen zu stellen. Ist in meinen Augen zielführender als jedes wenn und aber hier im Forum "runterzubeten". Wäre die Rente die höhere Leistung, sollte baldigst die Rente beantragt ewerden......
W*lfgangam 24.03.2016 | 20:29
Hallo Anna, genau so ist, da bin auch bei Schades Antwort/wenn das KG höher ist. Ergänzend: Das KG wird nur bis max. 05.2017 reichen/dann 'Aussteuerung. Anschließende kann es noch ALG für/seinem Alter entsprechend 2 Jahre geben - ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Die aber nur greift, sofern er dem allg. Arbeitsmarkt noch mind. 3 Std. zwecks Vermittlung zur Verfügung steht. Das Arbeitsamt wird daher umgehende eine eigene med. Beurteilung vornehmen, ggf. bei Feststellung von eingeschränktem Restleistungsvermögen zur beruflichen Reha auffordern. Taktisch gesehen könnte er unmittelbar vor Ende KG eine EM-Antrag stellen, dann prüft das Arbeitsamt med. nicht, sondern muss die Entscheidung der DRV über den EM-Antrag abwarten ...ALG läuft bis zur Entscheidung. Die könnte aber auch locker noch vor Dez. 2018 gefällt werden/Ablehnung der EM-Rente. Bei Bewilligung EM-Rente ist alles ok, Hochrechnung bis 62, kann dann sogar höher ausfallen, als die AR für Schwerbehinderte zum frühestmöglichen Beginn. Daher: einfach abwarten, was sich in den nächsten Monaten ergibt - aber, auch das muss gesagt werden, wenn er momentan auf der höchsten Stufe der EM sein sollte, hätte eine EM-Rente heute die größten Chancen, bewilligt zu werden ...die nächste Therapie führt ihn vielleicht wieder über 6 Std. Leistungsfähigkeit ran. > Wird die EMR in diesem Fall auf Dauer gewährt? Grundsätzlich nicht, wenn sein Herz noch nicht neben im schläft ;-) Eine med. Ferndiagnose von reinen Verwaltungsberatern werden Sie hier nicht erwarten können. > Ab wann ist dann der Rentenbeginn festgelegt? Dafür kann es viele Ursachen geben: 1. Krankschreibung, 2. erstes Reha-Antragsdatum, 3. dito Entlassungsbericht, 4. Beurteilung des med. nach Eigenbeurteilung, 5. EM-Antrag und 'Verfristung' Aus heutiger Sicht: einfach abwarten! Gruß w.
Annaam 24.03.2016 | 19:57
Hallo Schade, ich dachte dieses Forum sei für diese Vorabinformationen vorgesehen, damit man im Vorfeld bereits informiert ist. Sehe ich dies falsch? Runterbeten tut man doch eher in der Kirche! LG
Annaam 25.03.2016 | 10:18
Vielen Dank, diese Antwort hilft mir etwas weiter!
KSCam 25.03.2016 | 11:08
"Wonach richtet sich in so einem Fall die Rentenversicherung? " Danach was die ärztlichen Dienste meinen - ob der Antragssteller voll oder teilweise oder gar nicht erwerbsgemindert ist. Ob und ab wann das so gesehen wird, weiß niemand im Forum und darauf haben Sie auch keinerlei Einfluß. "Wird die EMR in diesem Fall auf Dauer gewährt?" Kann sein, kann aber auch nicht sein. Auch das entscheiden die Ärzte und Sie müssen es abwarten. Spielt aber keine so riesige Rolle, da Ihr Mann in knapp 3 Jahren eh in Altersrente gehen kann. Selbst bei einer Ablehnung lässt sich die Zeit bisdahin mit Krankengeld und ALG 1 überbrücken. "Ab wann ist dann der Rentenbeginn festgelegt?" Hängt wie bereits von W*lfgang erwähnt von verschiedenen Faktoren ab. Ist für Sie aber zumindest dann von untergeordneter Bedeutung, wenn das Krankengeld höher ist als die Rente, weil Sie in diesem Fall die Rente dann aus taktischen Gründen ohnehin jetzt noch nicht beantragen. Wäre die Rente im Zweifel die höhere Leistung, gibt es m.E. kein Zögern, d.h. in diesem Fall kümmern Sie sich gleich am Dienstag um einen Termin für den Rentenantrag bei DRV oder Gemeindeverwaltung.... So gesehen bin ich mit meiner Antwort bei W*lfgang und Schade und rate ergänzend dazu einen Beratungstermin zu buchen. Im persönlichen Gespräch ist vieles besser zu klären als im Forum.
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