Hallo Anna,ich schließe mich den Forumsteilnehmern an und rate Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung. Vergleichen Sie bitte nicht nur die Höhe des Krankengeldes mit der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Möglicherweise werden bei festgestellter Erwerbsminderung auch Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge oder Leistungen aus priv. Versicherungen fällig, die in der Summe die Höhe des Krankengeldes auch übersteigen können. Lassen Sie sich insbesondere zu den Risiken einer Teilerwerbsminderungsrente (angegebenes Leistungsvermögen von 3-6 Std.) im Zusammentreffen mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld beraten.