Hallo Christian,
die Erstattungspflicht umfasst nur die Aufwendungen, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__63.html
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Hallo Christian,
die Erstattungspflicht umfasst nur die Aufwendungen, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__63.html
Tja man muss dann aber auch die Wahrheit aushalten können und das ist nicht, was Sie gern als Wahrheit hätten. Beantragen Sie es und es wird dann offiziell abgelehnt, ob es Ihnen nun passt oder nicht. Und auch Laien sind nicht gezwungen den VdK oder andere Institutionen in Anspruch zu nehmen. Das ist keine Voraussetzung für einen Widerspruch und damit nicht erstattungsfähig. Es verbleibt dabei, wenn Ihnen jemand sagt „versuchen Sie es“, ist er selbst unwissend oder nicht glaubt selber nicht an den Erfolg. Sie können sich ja bis zur Ablehnung noch daran klammern.Da Sie ja nicht gezwungen waren, dem VdK beizutreten, werden die Kosten auch nicht übernommen. Allein schon die Aussage „Sie können es ja mal versuchen“ lässt nicht gerade auf Kompetenz Ihres Anwalts schließen.Gezwungen??? Wenn ein Antrag abgelehnt wird und mir nur ein Widerspruch bleibt bin ich ja als Laie gezwungen mir einen Anwalt oder VDK zu nehmen. Aber wahrscheinlich sind sie allwissend. Ich wollte hier eigentlich sachliche Informationen. Wenn mein Berater sagt probieren sie es, dann ist mir schon klar das die Aussage für mich nicht zufriedenstellend ist. Deswegen ja meine Suche nach Hilfe in diesem Forum.
Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.Sie dürfen diese Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.
Tatsächlich? Dann sollten Sie sich mal mit dem Steuerrecht beschäftigen. Es ist nicht so, dass er seine Aufwendungen steuerlich voll ersetzt bekommt, diese mindern nur eine eventuelle Steuerlast. Ihnen scheint aber nur wichtig zu sein, immer das letzte Wort haben zu müssen. Man muss aber wohl Verständnis für Menschen wie Sie aufbringen, die einen überwiegenden Teil Ihrer Zeit diesem Forum widmen. Eigentlich aber bedauerlich, dass Sie sonst keine wichtigeren Aufgabe zu haben scheinen.Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.
Ich habe mich in meinem Leben schon oft und ausführlich mit Steuerrecht befasst, deshalb ich ja geschrieben "geltend" machen. Der Rest Ihrer Bemerkung scheint aber ja auch bei Ihnen nicht anders zu sein ;-) Schönen Feierabend!Tatsächlich? Dann sollten Sie sich mal mit dem Steuerrecht beschäftigen. Es ist nicht so, dass er seine Aufwendungen steuerlich voll ersetzt bekommt, diese mindern nur eine eventuelle Steuerlast. Ihnen scheint aber nur wichtig zu sein, immer das letzte Wort haben zu müssen. Man muss aber wohl Verständnis für Menschen wie Sie aufbringen, die einen überwiegenden Teil Ihrer Zeit diesem Forum widmen. Eigentlich aber bedauerlich, dass Sie sonst keine wichtigeren Aufgabe zu haben scheinen.Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.Sie dürfen diese Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.
Insofern richtig, dass man es nicht alleine angehen sollte. VdK oder Anwalt, ich hatte mich seinerzeit für letzteres entschieden und einen Anwalt für Sozialrecht mit ins Boot geholt. Nach Gewährung der EMR wurden meine Auslagen von der RV übernommen. Aber selbst wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte es eine sinnvolle Investition bedeutet. Vielleicht sollten Sie das für den Fall des Erfolges einfach auch so sehen.Da Sie ja nicht gezwungen waren, dem VdK beizutreten, werden die Kosten auch nicht übernommen. Allein schon die Aussage „Sie können es ja mal versuchen“ lässt nicht gerade auf Kompetenz Ihres Anwalts schließen.Gezwungen??? Wenn ein Antrag abgelehnt wird und mir nur ein Widerspruch bleibt bin ich ja als Laie gezwungen mir einen Anwalt oder VDK zu nehmen. Aber wahrscheinlich sind sie allwissend. Ich wollte hier eigentlich sachliche Informationen. Wenn mein Berater sagt probieren sie es, dann ist mir schon klar das die Aussage für mich nicht zufriedenstellend ist. Deswegen ja meine Suche nach Hilfe in diesem Forum.
Der erste normal antwortende hier. Danke "von Siehe hier"Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.
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