Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nach Widerspruch DRV Übernahme VDK Kosten

von Christian29.03.2020 | 09:39
499 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin neu hier und habe an Euch 2 Fragen. Ich musste leider wegen meinem Widerspruch / Erwerbsminderungsrente eine Mitgliedschaft beim VDK abschließen und 1 Jahresbeitrag noch zusätzlich im Voraus abschließen und zaheln. Zudem noch 70,-€ Extra. Im Bescheid steht, dass "KOSTEN DES WIEDERSPRUCHSVERFAHRENS werden auf Antrag erstattet". 1. Fallen diese Kosten rein? a) der Abschluß für 1 Jahr beim VDK b) der Abschluß für das Folgejahr beim VDK c) die 70,-€ Kosten für das Widerspruchserfahren 2. hat jemand eine Muster, welches ohne Probleme, angenommen wurde? Nicht das ich es falsch formuliere und der Antrag abgelehnt wird. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian,

die Erstattungspflicht umfasst nur die Aufwendungen, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__63.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

VdK fragenam 29.03.2020 | 09:57
Warum fragen Sie das nicht Ihren Anwalt der VdK? Sie bezahlen doch dort Beiträge und die kennen sich damit aus.
Christianam 29.03.2020 | 10:30
Er meinte probieren kan man es. Deswegen meine Frage. Dies fällt aber nicht mehr in den Bereich des Widerspruches.
RAam 29.03.2020 | 10:36
Da Sie ja nicht gezwungen waren, dem VdK beizutreten, werden die Kosten auch nicht übernommen. Allein schon die Aussage „Sie können es ja mal versuchen“ lässt nicht gerade auf Kompetenz Ihres Anwalts schließen.
Christianam 29.03.2020 | 10:58
Gezwungen??? Wenn ein Antrag abgelehnt wird und mir nur ein Widerspruch bleibt bin ich ja als Laie gezwungen mir einen Anwalt oder VDK zu nehmen. Aber wahrscheinlich sind sie allwissend. Ich wollte hier eigentlich sachliche Informationen. Wenn mein Berater sagt probieren sie es, dann ist mir schon klar das die Aussage für mich nicht zufriedenstellend ist. Deswegen ja meine Suche nach Hilfe in diesem Forum.
Schadeam 29.03.2020 | 13:04
Beantragen Sie es doch einfach - Sie werden dann irgendwann sehen ob die "Vereinsbeiträge zum VdK des Folgejahres" notwendige Kosten des Widerspruchsverfahrens sind. Im Falle des Misserfolges klagen Sie sich am besten noch wegen dieser 70 € durch alle Instanzen. Gefühlt würde ich sagen nein, aber in diesem unseren Land mit der Klagementalität seiner Bürger will ich da nichts ausschließen.
Raam 29.03.2020 | 17:25
Zitat von Christian anzeigenausblenden
Da Sie ja nicht gezwungen waren, dem VdK beizutreten, werden die Kosten auch nicht übernommen. Allein schon die Aussage „Sie können es ja mal versuchen“ lässt nicht gerade auf Kompetenz Ihres Anwalts schließen.
Gezwungen??? Wenn ein Antrag abgelehnt wird und mir nur ein Widerspruch bleibt bin ich ja als Laie gezwungen mir einen Anwalt oder VDK zu nehmen. Aber wahrscheinlich sind sie allwissend. Ich wollte hier eigentlich sachliche Informationen. Wenn mein Berater sagt probieren sie es, dann ist mir schon klar das die Aussage für mich nicht zufriedenstellend ist. Deswegen ja meine Suche nach Hilfe in diesem Forum.
Tja man muss dann aber auch die Wahrheit aushalten können und das ist nicht, was Sie gern als Wahrheit hätten. Beantragen Sie es und es wird dann offiziell abgelehnt, ob es Ihnen nun passt oder nicht. Und auch Laien sind nicht gezwungen den VdK oder andere Institutionen in Anspruch zu nehmen. Das ist keine Voraussetzung für einen Widerspruch und damit nicht erstattungsfähig. Es verbleibt dabei, wenn Ihnen jemand sagt „versuchen Sie es“, ist er selbst unwissend oder nicht glaubt selber nicht an den Erfolg. Sie können sich ja bis zur Ablehnung noch daran klammern.
Schorscham 29.03.2020 | 19:12
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Mitgliedsbeiträge zu Sozialverbänden nicht zu den erstattungsfähigen Kosten gehören. Immerhin ist eine kostenlose Mitgliederzeitung im Beitrag enthalten.(Ironie off!) MfG
Siehe hieram 29.03.2020 | 19:34
Sie dürfen diese Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
RAam 29.03.2020 | 20:31
Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.
Siehe hieram 29.03.2020 | 20:57
Sie dürfen diese Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.
Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.
RAam 29.03.2020 | 21:27
Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.
Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.
Tatsächlich? Dann sollten Sie sich mal mit dem Steuerrecht beschäftigen. Es ist nicht so, dass er seine Aufwendungen steuerlich voll ersetzt bekommt, diese mindern nur eine eventuelle Steuerlast. Ihnen scheint aber nur wichtig zu sein, immer das letzte Wort haben zu müssen. Man muss aber wohl Verständnis für Menschen wie Sie aufbringen, die einen überwiegenden Teil Ihrer Zeit diesem Forum widmen. Eigentlich aber bedauerlich, dass Sie sonst keine wichtigeren Aufgabe zu haben scheinen.
Siehe hieram 29.03.2020 | 21:52
Zitat von RA anzeigenausblenden
Sie dürfen diese Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.
Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.
Tatsächlich? Dann sollten Sie sich mal mit dem Steuerrecht beschäftigen. Es ist nicht so, dass er seine Aufwendungen steuerlich voll ersetzt bekommt, diese mindern nur eine eventuelle Steuerlast. Ihnen scheint aber nur wichtig zu sein, immer das letzte Wort haben zu müssen. Man muss aber wohl Verständnis für Menschen wie Sie aufbringen, die einen überwiegenden Teil Ihrer Zeit diesem Forum widmen. Eigentlich aber bedauerlich, dass Sie sonst keine wichtigeren Aufgabe zu haben scheinen.
Ich habe mich in meinem Leben schon oft und ausführlich mit Steuerrecht befasst, deshalb ich ja geschrieben "geltend" machen. Der Rest Ihrer Bemerkung scheint aber ja auch bei Ihnen nicht anders zu sein ;-) Schönen Feierabend!
Valzuunam 30.03.2020 | 09:59
Die Mitgliedsbeiträge sind sicher nicht erstattungsfähig (der VdK ist schließlich mehr als ein "Widerspruchsverein", auch wenn das für Ihren Beitritt ausschlaggebend gewesen sein mag). Anders wird es wohl bei den 70,- Euro aussehen, wenn diese nur durch den Widerspruch entstanden sind. Was mich wundert: erfahrungsgemäß werden Sie damit gar nicht belastet, das rechnet der VdK direkt mit dem RV-Träger ab. Aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel.
Jonasam 30.03.2020 | 12:46
Zitat von Christian anzeigenausblenden
Da Sie ja nicht gezwungen waren, dem VdK beizutreten, werden die Kosten auch nicht übernommen. Allein schon die Aussage „Sie können es ja mal versuchen“ lässt nicht gerade auf Kompetenz Ihres Anwalts schließen.
Gezwungen??? Wenn ein Antrag abgelehnt wird und mir nur ein Widerspruch bleibt bin ich ja als Laie gezwungen mir einen Anwalt oder VDK zu nehmen. Aber wahrscheinlich sind sie allwissend. Ich wollte hier eigentlich sachliche Informationen. Wenn mein Berater sagt probieren sie es, dann ist mir schon klar das die Aussage für mich nicht zufriedenstellend ist. Deswegen ja meine Suche nach Hilfe in diesem Forum.
Insofern richtig, dass man es nicht alleine angehen sollte. VdK oder Anwalt, ich hatte mich seinerzeit für letzteres entschieden und einen Anwalt für Sozialrecht mit ins Boot geholt. Nach Gewährung der EMR wurden meine Auslagen von der RV übernommen. Aber selbst wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte es eine sinnvolle Investition bedeutet. Vielleicht sollten Sie das für den Fall des Erfolges einfach auch so sehen.
Christianam 31.03.2020 | 07:21
Stimmt, hat aber nicht direkt den Bezug zur Frage.
Hilft aber dem Fragesteller vielleicht dennoch, denn er sucht ja einen Weg, seine Kosten nun irgendwie erstattet zu bekommen.
Der erste normal antwortende hier. Danke "von Siehe hier"
Christianam 31.03.2020 | 07:26
Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026