Nach Widerspruch, Prüfung enes Teilzeitarbeitsplatzes

von
Simsi

Hallo!

Ich bin seit Okt. 2012 im Krankenstand.

Mein EMR-Antrag wurde im Januar 2013 abgelehnt, dann habe ich mit Hilfe vom VDK Widerspruch eingelegt und wurde auch erneut Ende April 2013 zu einem Gutachter geschickt. Lt. Gutachten bin ich noch in der Lage 3 bis unter 6 Std zu arbeiten.

Jetzt: Post bekommen von DRV.
Und zwar "Prüfung eines Teilzeitarbeitsplatzes" Bogen R1518 und R1434, diese Unterlagen muss ich an meinen Arbeitgeber zum Ausfüllen weitergeben. Eingestuft wurde ich lt DRV 3 bis unter 6 Stunden.
Und der Rentenbescheid wird mir mit gesonderter Post zugestellt. (Aber ich gehe davon aus, nachdem der Bogen von meinem Arbeitgeber zurück an die DRV geht), oder???

Was bedeutet im Bogen: Es werden Angaben über das erziehlte Arbeitsentgelt benötigt für die Zeit ab 01.05.2013 ???? Wird das dann der vorläufige Beginn der Rente?

Danke für Eure Hilfe.

von
Realist

Wenn Sie einen Arbeitsplatz bei einem größeren Arbeitgeber haben, wird man sie umsetzen.
Z.B. Sie können wegen Hörproblemen nicht mehr im Büro telefonieren.
Ansonsten sind Sie körperlich fit.
Dann erfolgt die Umsetzung an einen Halbtagsarbeitsplatz in die Produktion am Fließband.
So ist das heute.
Den Verdienstausfall und sonstige Nachteile haben Sie natürlich zu tragen.
Genau darum geht es bei Ihnen derzeit.
Wären Sie arbeitslos, wären Sie diesbezüglich in einer besseren Position.

von
Susa

Seit Oktober bis Ende April - sind also 7 Monate vergangen, also kann ab Mai die Rente beginnen.

Verdienstbescheinigung nur deshalb, weil man falls Einkommen da war, es mit der Rente verrechnet, so wird es dann auch mit der Krankengeldzahlung gemacht.

Ich Denke die Rente ist genehmigt als volle EM, mit verschlossenem Arbeitsmarkt.

Gruß Susa

von
Simsi

@Susa
Danke für Deine Antwort!
Wenn es die "volle" hätte sein sollen, wäre nicht auf dem Bogen angekreuzt: 3 bis unter 6 Std.
Also gehe ich von der teilweisen EMR aus.
Ausserdem besteht mein Arbeitsverhältnis noch, mal sehen wie es dann nach dem Ausfüllen/Arbeitgeber des Bogens ist, wenn er die Beurteilung zur Leistungsfähigkeit sieht und dem angegebenen Leistungsvermögen :-(

von
Simsi

@Realist
Auch danke für deine Antwort!
Die volle wäre wünschenswert, aber man kann sich das leider nicht selber aussuchen, obwohl man derjenige ist, der karnk ist!
Aber es gibt immer noch ein nächstes mal, es gibt ja den Widerspruch. Aber auf einer teilweisen läßt sich aufbauen.

Experten-Antwort

Hallo,

mit Hilfe der Fragebögen prüft der Rentenversicherungsträger Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis sowie den Hinzuverdienst.
Bei Fragen zur voraussichtlichen Bescheiderteilung sowie zum Rentenbeginn wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Experten-Antwort

Hallo,

mit Hilfe der Fragebögen prüft der Rentenversicherungsträger Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis sowie den Hinzuverdienst.
Bei Fragen zur voraussichtlichen Bescheiderteilung sowie zum Rentenbeginn wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

von
Reger

"Prüfung eines Teilzeitarbeitsplatzes" Bogen R1518 und R1434 "

Die RV hält Sie aus med. Gründen nur für teilweise erwerbsgemindert ( 3 bis unter 6 Std. ) , sodass Sie noch einen Teilzeitjob ausführen müssen.
Bei em Bogen geht es darum seitens der RV zu erfahren ob ihr AG ihnen einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen will/Kann. Wenn nicht wird bzw. muss das Arbeitsverhältnis aufgelöst und dann bekämen Sie die sog. Arbeitsmarktrtente. Dann wird dei teilweise EM-Rente als volle ausbezahlt.

Niur darum geht es bei dieser Anfrage an ihren AG.

von
Susa

Das Arbeitsverhältnis muß man nicht auflösen. Es kann Ruhen. Oder der Arbeitgeber ist gewiilt dir Arbeit unter 3 Stunden pro Tag zu geben. Dann gibt es auch Arbeitsmarktrente.

von
Simsi

Hallo nochmal an alle.
Was ist eigentl. wenn ich mich für 4 Std. arbeiten entscheide, weil ich mir aus gesundh. Gründen nicht mehr zutraue, der Arbeitgeber aber mind. 5 std. von mir verlangt? Darf er das? Oder ist das Ende der Beschäftigung vorprogrammiert? Wegen 1 Std.??? (Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung), oder zählt das dann alles nicht mehr???

von
Rieke

Wenn ihr AG Sie jetzt nach Zuerkennung einer EM-Rente rauschmeissen will wird er dies tun. Und zwar ohne wenn und aber. Ert sietzt letztlich am längeren Hebel. Schwerbehinderung ist KEIN Kündigungsschutz sindfoewrn das der AG Sie unter allen Umständen weiter beschäftigen müsste, sodnern es müssen lediglich die Formalien zur Kündigung ( wie vorherige Genehmigung der Kündigung durch das Integrationsamt- meist Pro-Forma-Sache - sowie die Kündigungsfrist ) eingehalten werden. Dann sind Sie weg vom Fenster.

Also schön vorsichtig sein wie Sie gegenüber irhem AG auftreten. Forderungen an aden AG sollten nie gestellt sondern allenfalls Wünsche formuliert werden..

von
Simsi

Hallo Susa und @all, ja unter 3 Std. wird er schon mal gar nicht gewähren, wenn er so auf 5 std. pocht!
Hilft nichts, da muss ich jetzt wohl durch, mehr wie sagen, dass ich mir erst mal nur 4 std zutraue und evtl. die 5 std nach oben offen halte, kann ich nicht machen! Werde sehen wie er reagiert! Vielleicht ist das auch nur ein Manöver, um mich jetzt ganz Elegant aus seiner Sicht zu entlassen! Na ja im Moment alles Spekulationen, in ein paar Std weiss ich mehr. Versuch mich so gut wie mögl. auf das Gespräch vorzubereiten, ich bin krank und bleibe leider auch krank. Aber meistens kommt es eh andester wie man glaubt! :-(

von
Simsi

:-) es kommt doch andester wie man denkt! :-)
Es gibt doch immer wieder Überraschungen!

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