Sozialversicherungsrechtliche Nachteile wären wie folgt denkbar:
- keine Nacharbeit, Verkürzung der Altersteilzeit, weniger sozialversicherungspflichtige Zeiten (zeitlich weniger Rentenaufbau)
- Falls die Altersteilzeit insgesamt verkürzt wird könnten sich Änderungen am Beschäftigungsende ergeben (veränderter Rentenbeginn, höherer Abschlag, evtl. garkein Rentenanspruch)
Weitere Probleme könnten sich auf Seiten des Arbeitgebers ergeben, wenn dieser Fördermittel der Arbeitsagentur für die ATZ beanspruchen möchte.