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Experten-Antwort

Nachberechnung aufgrund Hochberechnung

von Fraenk03.12.2018 | 11:57
387 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe in der vergangenen Woche meinen Rentenbescheid mit Beginn 01.01.19 erhalten. Die Daten meines Verdienstes für den Zeitraum 01.01.18-31.10.18 wurde bereits durch meinen Arbeitgeber übermittelt (angefordert durch Rententräger ) Für die Monate 11+12/18 wurden die Beträge lt. Bescheid für die Rentenhöhe hochgerechnet. Bei dieser Gesamtsumme fehlen aber noch die Bruttosummen für das Weihnachtsgeld sowie der Einmalzahlung (Prämie f. 2018)insgesamt ~ 3.800 €. Da ja noch eine Übermittlung des tatsächlichen Verdienstes an die KK erfolgt und an den Rententräger weitergeleitet wird, stellt sich mir die Frage: Wird dann vom Rententräger abschließend mein Rentenbescheid noch neu einmal berechnet? Danke und Gruß Fraenk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Fraenk,

die Hochrechnung erfolgt auf Basis des Durchschnitts des Einkommens, welches in den 12 Monaten vor Beginn des Hochrechnungszeitraumes erzielt wurde. Zumindest ist beim Hochrechnungsbetrag dann auch das Weihnachtsgeld und evtl. eine erhaltene Prämie für 2017 enthalten. Eine Hochrechnung erfolgt, wie schon erwähnt, nur mit Ihrer Zustimmung.

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4 Antworten

DRVam 03.12.2018 | 13:04
Sie haben bei der Antragstellung einer Hochrechnung mit Ihrer Unterschrift zugestimmt. Einmalzahlungen in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn werden nicht vollständig in der Berrchnung berücksichtigt. Eine spätere Neuberechnung der Rente erfolgt nicht.
Grokoam 03.12.2018 | 12:02
Nö
Fraenkam 03.12.2018 | 13:31
Danke für die Antwort @DRV. War mir so nicht mehr bewusst gewesen. Thema erledigt!
DRVam 03.12.2018 | 20:54
Fällt eine Einmalzahlung in den Hochrechnungszeitraum, ist diese nur anteilig und nicht vollständig in der Berechnung enthalten. Warum sonst sollte der Versicherte wohl sonst einer Hochrechnung in der genannten Konstellation zustimmen müssen?
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