Hallo, Fraenk,
die Hochrechnung erfolgt auf Basis des Durchschnitts des Einkommens, welches in den 12 Monaten vor Beginn des Hochrechnungszeitraumes erzielt wurde. Zumindest ist beim Hochrechnungsbetrag dann auch das Weihnachtsgeld und evtl. eine erhaltene Prämie für 2017 enthalten. Eine Hochrechnung erfolgt, wie schon erwähnt, nur mit Ihrer Zustimmung.