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Nachfrage AR oderEM RenteVom22.02.09

von Leo23.01.2009 | 20:17
1102 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag B´son Aufgrund Ihre eindeutigen Antworten habe ich jetzt die wichtigste Frage für mich. Habe heute Post von meiner KK bekommen mit diesem Reha Antrag der bis spätestens 06.04.09 zu stellen ist.Möchte jetzt mein AR Antrag stellen,wie gehe ich vor?.Zuerst zum Rentenamt oder zu meinem Arbeitgeber oder zum Arzt?Bin etwas hilfslos,bitte um guten Rat. Vielen Dank im vorraus. mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Leo,

ich verweise auf meine heutige Antwort zu Ihrer gleichlautenden Frage in Ihrem Thread vom 22.01.2008.

3 Antworten

Schadeam 23.01.2009 | 21:38
die gleichen Fragen sind doch beim letzten Mal eindeutig beantwortet worden. Wenn Sie B`sons eindeutige Erklärungen nicht verstanden haben, wird es auch jetzt nicht anders sein. Gehen Sie doch zum Beratungsgespräch, dort können Sie mit dem Berater alles in Ruhe besprechen. Das kann das Forum nicht leisten! Wenn Sie Altersrente beantragen wollen, brauchen Sie keinen Arzt - da müssen Sie nur mit dem Arbeitgeber abklären, wann das Arbeitsverhältnis endet. Und wenn Sie z.B. vereinbaren, dass Sie zum 01.04. in Rente gehen, wird die Kasse nichts dagegen haben, sindern sich freuen. Und jeder spätere Rentenbeginn, ist auch möglich, aber wie gesagt: klären Sie das im Beratungsgespräch.
leoam 24.01.2009 | 11:32
Danke für die Antwort. Um auf das Rentenberatungsgespräch besser drauf vorbereitet zu sein,was meinen Sie mit: spätere Rentenbeginn?.Ich hoffe das ich nicht zu sehr nerve. Vielen Dank. mfg
Chrisam 24.01.2009 | 13:50
Stellen Sie doch den Antrag bis zum 06.04. und geben im Antrag an, dass Sie einen Rentenantrag in den nächsten 6 Monaten stellen werden. Dann ist die DRV gehalten, den Antrag an die Krankenkasse weiterzuleiten. Die KK muss dann über den Antrag entscheiden. Den Antrag auf Altersrente können Sie dann immer noch stellen. Ggf. sprechen Sie dann mit Ihrer Krankenkasse. Solange der Antrag läuft erhalten Sie dann noch Krankengeld.
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