Hallo,
ich hätte da eine Nachfrage zum Eintrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rehamassnahme-mit-uebergangsgeld-waehrend-aktiver-atz.html
Wer in der aktiven Phase der Altersteilzeit Reha benötigt, erhält Übergangsgeld auf Basis des gekürzten ausgezahlten Gehalts. Das kann aber nicht richtig sein, denn der andere, auf das Wertkonto ausgezahlte Gehaltsanteil nebst Rentenbeitrag wird somit bei der Berechnung ignoriert, obwohl monetarisch vorhanden.
Bei Übergang in Teilzeit ist es anders, weil da ja das tatsächliche Gehalt gekürzt wird. Die Rechtslagen sind nicht vergleichbar. Zudem fehlt in dieser Zeit wg. des Wegfalls der Lohnfortzahlung logischerweise auch das vom Arbeitgeber auf das Wertkonto ansonsten gezahlte Gehalt nebst Rentenbeiträgen. Dies ist eine doppelte Ungleichbehandlung, die ein Teilzeitler z.B. nicht erfährt. Da das ATZ-Gesetz fordert, dass es wg. ATZ keine Benachteiligung geben darf, liegt hier m.E. ein Regelverstoß gegen eben dieses vor. Bitte um eine Erläuterung, vielen Dank!