D. h. freiwillige Beiträge zählen zu der Wartezeit von 35 Jahren mit, anders als bei der AR f. besonders langj. Versicherte (zusätzliche Voraussetzung: mind. 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung o. Tätigkeit)
Entschuldigung für die Nachfrage, ist manchmal etwas verwirrend.
10.02.2015, 11:00
von
Kai-Uwe
Ja.
10.02.2015, 12:44
von
Rente2017
Richtigstellung: Um eine Rente nach 45 Beitragsjahren ohne Abzüge zu erhalten!
Freiwillige Beiträge zählen zu der Wartezeit von 45 Jahren mit, bei der AR f. besonders langj. Versicherte (zusätzliche Voraussetzung: mind. 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung o. Tätigkeit)
In Krisenzeiten fürchten viele Beschäftigte um ihren Job. Was passiert im Ernstfall mit der betrieblichen Altersvorsorge? Und wie kann sie bei einem...