Bei einer späteren Rente, zum Beispiel einer erneuten EM-Rente oder der Altersrente, wird die für die frühere EM-Rente ermittelte Zurechnungszeit dann als Anrechnungszeit berücksichtigt, allerdings nur die Zeit bis zum Ende der früheren EM-Rente. Für diese sogenannte "Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs" werden bei der späteren Rente die Entgeltpunkte neu ermittelt.
Wird diese "Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs" so bewertet, als hätte man in diesem Zeitraum sein bisheriges Durchschnittseinkommen erzielt oder wird diese Anrechnungszeit niedriger bewertet?
MfG