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Nachgedacht

von Hinterfrager26.10.2007 | 14:29
1459 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nun ist die Überprüfung und Feststellung einer Erwerbsunfähigeit auf der einen Seite wichtig, um unberechtigten Rentenbezug auszuschließen. Auf der anderen Seite ist die Feststellung zum Teil sehr umstritten und teilweise nicht Nachvollziehbar. Nun wird aber u.A. in der Berufsordnung der Ärzte gerade für med. Gutachten diese Nachvollziehbarkeit und die Übereinstimmung mit der med. Lehrmeinung gefordert. Oftmals Schwerkranke, die durch den Verlust ihrer Arbeitsfähigkeit, der med. schlechten Prognose und anderer Begleitumstände ihrer Krankheit schon starkem psychischem Druck ausgesetzt sind, wird trotzdem der Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen auferlegt. Ich spreche hier bewusst von den Fällen, wo im Rechtsverfahren der berechtigte Anspruch bestätigt wird. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es Zahlen darüber, wie viele Versicherte diesem Druck und der aus ihrer Sicht bestehende Ausweglosigkeit ihrer Lage zum Suizid geführt haben?

9 Antworten

Hinterfrageram 26.10.2007 | 14:57
Ich verstehe ihre Antwort nicht. Habe nur selber in meiner Familie so etwas Was sind das für Namen?
Mülleram 26.10.2007 | 14:50
Diese Frage ist nicht ihr ernst? Wie sollte bitte so eine Statistik erstellt werden können? Ihr name "hinterfrager" lautet wohl eher "dirk" oder " RtB"!!!!!
Jensam 26.10.2007 | 15:10
Also meine Frau, die sagt vieleicht muss ich meinen richtigen Namen sagen. Wegen der zwei Namen die ich nicht kenne. Also ich bin der Jens Baulke
Ein fassungsloser Mitleseram 26.10.2007 | 15:32
@ Experte finden Sie nicht das Sie diese Frage etwas zu teilnamslos, eiskalt und unmoralisch beantwortet haben ? Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber sie als Entscheider in einem Rentenverfahren möchte ich nicht haben..... Denken sie übers Wochenende mal darüber nach !!!
Ein objektiver Mitleseram 26.10.2007 | 16:51
@"Ein fassungsloser Mitleser" Was bitteschön soll an der Experten-Antwort "teilnahmslos", "eiskalt" oder "unmoralisch" gewesen sein ? Eine sachliche Frage erfordert eine sachliche Antwort - und genau die hat der Fragesteller bekommen ! Erwarten Sie vielleicht Beileidsbekundungen oder gar Schuldanerkenntnisse ?
Ein fassungsloser Mitleser - der den objektiven Mitleser einfach nur bedauertam 26.10.2007 | 18:36
@ ein objektiver Mitleser Sie haben leider von dem von Hinterfrager angesprochenem Thema NULL Ahnung und noch viel weniger Anstand. Solchen Menschen wie Ihnen wünsche ich wirklich mal nur ein klein wenig dieser Erkrankungen, damit sie mal am eigenen Leib spüren um was es dabei geht. @ experte Danke Ihnen für die Richtigstellung.
dirkam 26.10.2007 | 23:53
Sehr geehrter Herr "Müller" Sie sollten Dritte nicht mit unserer Auseinandersetzung behelligen! Dass Sie, anstatt eine fachliche oder menschliche Auseinandersetzung mit mir führen. in ausweichendes Gezänk verfallen, sollte nicht dazu führen, dass hilfesuchende komisch angemacht werden. So berühmt, dass ich in jedem Thema erwähnt werden muss, bin ich nicht! Auf jetzt erwartungsgemäß folgende Angriffe auf meine Person werde ich Ihnen nicht antworten oder andererseits reagieren.
Ein Menscham 27.10.2007 | 07:34
Nun Ihr lieben Mitmenschen , wir Leben in einer Zeit wo wir alle Froh sein können wenn es heißt " Ja wir Leben noch " . Ein Beitrag fürs Wochende zum Nachdenken ! Danke für Ihren Beitrag Herr "Hinterfrager" er machte sehr viel Sinn .
R t Bam 29.10.2007 | 08:28
Lieber Müller oder sonst wie, wenn ich diesen Beitrag welchen Sie angreifen geschrieben hätte würde auch R t B da stehen.Das zum 1.Sie sind ein Verlierer auf der ganzen Linie. Zum Experten und dem Widerspruch.Genau mit solchen belanglosen Antworten oder Auskünften entlassen wir unsere Kunden auf die Starsse.Soll Sie / Er doch schauen wie er klar kommt.So eine........-Mann/Frau!Sie Experte können der nächste sein der empfohlen bekommt einen Widerspruch einzulegen.Und dann?Machen Sie es sich doch nicht so einfach.Inter jeder Vers.Nummer steht ein Mensch.
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