Nun ist die Überprüfung und Feststellung einer Erwerbsunfähigeit auf der einen Seite wichtig, um unberechtigten Rentenbezug auszuschließen.
Auf der anderen Seite ist die Feststellung zum Teil sehr umstritten und teilweise nicht Nachvollziehbar. Nun wird aber u.A. in der Berufsordnung der Ärzte gerade für med. Gutachten diese Nachvollziehbarkeit und die Übereinstimmung mit der med. Lehrmeinung gefordert.
Oftmals Schwerkranke, die durch den Verlust ihrer Arbeitsfähigkeit, der med. schlechten Prognose und anderer Begleitumstände ihrer Krankheit schon starkem psychischem Druck ausgesetzt sind, wird trotzdem der Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen auferlegt. Ich spreche hier bewusst von den Fällen, wo im Rechtsverfahren der berechtigte Anspruch bestätigt wird.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Gibt es Zahlen darüber, wie viele Versicherte diesem Druck und der aus ihrer Sicht bestehende Ausweglosigkeit ihrer Lage zum Suizid geführt haben?