Wenn Sie sich nicht weiter arbeitslos melden besteht die Gefahr, dass Sie die Anwartschaft auf die EM-RT für 2-3 Monate (8/2010 bis zum 60. LJ) nicht erfüllen, da Sie in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten nicht mehr erfüllen.
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Wenn Sie sich nicht weiter arbeitslos melden besteht die Gefahr, dass Sie die Anwartschaft auf die EM-RT für 2-3 Monate (8/2010 bis zum 60. LJ) nicht erfüllen, da Sie in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten nicht mehr erfüllen.
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