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Nachgelagte Besteuerung

von Fritz26.09.2008 | 21:51
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Fachleute, werden "normale" Betriebsrenten auch nachgelagert besteuert ? Wird eine Einmalzahlung zur Altersversorgung auch nachgelagert versteuert ? Viele Grüße Fritz

6 Antworten

Unbekanntam 27.09.2008 | 00:15
Jetzt müssten Sie uns noch bitte mitteilen, welchen Durchführungsweg Sie meinen mit "normaler" Betriebsrente. Aus dem Wort "normal" lässt sich normal keine eindeutiger Durchführungsweg erkennen.
Schiko.am 27.09.2008 | 00:21
Es gibt beiträge zu einer späteren rentengewährung die steuerfrei sind. Dafür werden die renten als folge dieser freigestellten beiträge steuerpflichtig. Die versteuerung der betriebsrenten erfolgt annalog der pensionen, der frühere arbeitgeber erhält die steuerkarte und hält nach den merkmalen der steuerkarte sich erge- bende steuerbeträge ein und führt diese an das finanzamt ab. Diese beträge können im rahmen einer einkommensteuer- erklärung zurückgeholt werden, wenn der steuerpflichte teil einer rente plus betriebsrente das steuerfreie existenz- minimum von 7.664 / 15328 led./vh. nicht überschreitet. Bin kein fachmann, aber ein praktiker. Mit freundlichen Grüßen.
Fritzam 27.09.2008 | 00:46
Hallo Schiko., ich möchte meine gerade geschriebene mail noch ergänzen. Ich habe während meines Berufslebens keinerlei steuerfreie Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung gezahlt. Beide Betriebsrenten sind sind in die Rubrik "Sozialleistungen" der ehemaligen Arbeitgeber einzustufen. Viele Grüße Fritz
Schiko.am 27.09.2008 | 06:13
Natürlich setzt der ehemalige arbeitgeber keinen steuer- satz fest, hierfür ist der staat zuständig. Gehe bei ihnen mal von einer monatlichen betriebsrente von 291,67 aus. Genau so wie früher beim gehalt, wird von der steuertabelle die auf den bruttobetrag entfallene steuer durch den arbeit- geber abgeführt. Für beamte und auch für pensionen gibt es sogar eine besondere monatstabelle, in der der versor- gungsfreibetrag eingearbeitet ist. Gehe mal von der allgemeinen monatstabelle aus. Steuerklasse I oder IV- erst bei monatlich 900 brutto fällt steuer an. In steuerklasse III erst bei montlich 1700 euro. Dagegen in steuerklasse V oder gar VI bei weentlich ge- ringeren beträgen. Dies heißt aber nicht dass der betrag steuerfrei bleibt. Der der brutto jahresbetrag wird voll dem steuerpflichtigen teil der gesetzlichen rente dazu gerechnet. Durch die genannten 14,5% kranken und die volle pflege- versicherung und 40% versorgungsfreibetrag von 3500 ermässigt sich ja auch der steuerpflichtige teil entsprechend, Natürlich müssen sie in der steuerklärung schon die 3500 brutto angeben, automatisch werden die 14,5% etc. kom- pensiert. Mit freundlichen Grüßen.
Fritzam 27.09.2008 | 00:32
Hallo, zunächst vielen Dank für die Antworten. Ich versuche beide Fragen in einer mail zu beantworten bzw. nachzufragen. An "Unbekannt" die Frage: was ist mit Durchführungsweg gemeint? An Schiko die Frage: wonach setzt denn der ehemalige Arbeitgeber den Steuersatz fest? Es weiß doch gar nicht, was ich an gesetzlicher Rente oder auch an Betriebsrenten von sonstigen ehemaligen Arbeitgebern bekomme. Vielleicht ein Beispiel: von einem ehemaligen Arbeitgeber erhalte ich aufs Jahr gerechnet ca. 3500 Euro bei Steuerklasse 3. Abzüge wären einerseits ca. 14,5% für die Krankenkasse und dann ??? Steuern. Viele Grüße Fritz
Fritzam 27.09.2008 | 17:16
Hallo Schiko., erneut ganz herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Fritz
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