Nach welchem Gesetz werden Zeiten im Versicherungsverlauf als nachgewiesen anerkannt? Kann mir jemand bitte den entsprechenden Paragraphen mitteilen?
Erna, hast du Probleme mit der DRV? Hol dir doch einen Rentenberater
Bevor wir Erna einen kostenpflichtigen Rentenberater empfehlen, sollte Erna uns doch sagen, was genau sie eigentlich wissen will, bzw. wo das Problem besteht.
Zeiten, die im Versicherungsverlauf drinstehen, sind der DRV bekannt und wirken sich auf die Rente aus.
Wofür muss etwas gesondert nachgewiesen sein, was doch schwarz auf weiß im Versicherungsverlauf steht?
wenn eine Zeit nicht im Versicherungsverlauf steht, muss sie geklärt werden.
Ich kapiere das Problem genau so wenig wie der Experte.
Vielleicht liegt es blos an der Formulierung der Frage?
:)
Wahrscheinlich hat Erna irgendwelche Nachweise für Versicherungszeiten eingereicht, die der DRV in dieser Form nicht ausreichen. Und jetzt will Erna der DRV erklären, dass nach § X ihr Nachweis ausreichend ist.
Wahrscheinlich hat Erna irgendwelche Nachweise für Versicherungszeiten eingereicht, die der DRV in dieser Form nicht ausreichen. Und jetzt will Erna der DRV erklären, dass nach § X ihr Nachweis ausreichend ist.
Ich mutmaße jetzt mal, dass es sich um wiederhergestellte Zeiten aus den 1970er-Jahren (oder früher) handelt die nicht als nachgewiesen sondern bloß als glaubhaft gemachte Zeiten eingstuft wurde.
Hallo Erna Müller,
vielleicht meinen Sie allgemein das hier/§ 149 SGB 6:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_149R0&id=%A7%20149%20Versicherungskonto%20%205%20356
Gruß
w.