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Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel

von Angela18.07.2018 | 19:01
367 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, derzeit ist der Wert der Entgeltpunkte an die Entwicklung des Lohn und Einkommenniveaus gekoppelt. Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksicht das Verhältnis von Menschen die arbeiten und in die Kasse zahlen, zu Anzahl derjenigen, die bereits Rente beziehen. Er dämpft die Wertsteigerung, sie fällt ggf hinter die Steigerung des durchschn. Einkommens zurück. Kann es auch passieren, dass sich durch diesen Faktor der Wert der Entgeltpunkte reduziert, auch wenn Löhne und Einkommen steigen? Und was passiert, wenn Löhne und Einkommen sinken? Vielen Dank

4 Antworten

Häam 18.07.2018 | 19:23
Über was Leute sich so Gedanken machen. Wirklich eine „lebenswichtige“ Frage! Ich frage mich, was kann man mit der Antwort auf diese Frage real anfangen?
Michaelam 18.07.2018 | 19:40
Bei niedriger Lohnentwicklung können Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor rechnerisch auch dazu führen, dass die Rentenanpassungen negativ ausfallen ("Minusanpassung"). Um dies zu verhindern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 die so genannte Schutzklausel eingeführt. Sie sieht für diese Fälle eine "Nullrunde" bei den Rentenanpassungen vor und begrenzt damit die negativen Wirkungen des Riester- und des Nachhaltigkeitsfaktors auf Null. Die Schutzklausel kam 2005 zum Tragen und hat eine "Minusanpassung" von rund einem Prozent verhindert. Auch 2006 wurde eine "Minusanpassung" verhindert. Sie hätte 0,65 Prozent in den alten und 0,3 Prozent in den neuen Bundesländern betragen. Quelle: SoVD MfG
W*lfgangam 18.07.2018 | 20:12
...den Bachelor vorbereiten und so Lorbeeren ernten?! ;-) Oder einfach schlichtes Interesse in in Stein gemeißelte gesetzliche Auswirkungen/wirtschaftliche Rahmendaten der Anpassungsformel, zu speziellen Fragen des Rentenrechts und deren Erhöhungs-/minderungsfaktoren. Vielleicht überlegen Sie sich selbst eine sinnvolle reale Antwort/statt Ihrer, auf diese Frage, geht ganz einfach ...los! Und, wenn Ihnen das alles schon bekannt ist, hätten Sie Ihre 'lebenswichtigere' Antwort hier nicht platzieren müssen - nun sind auch Sie aber schlauer ..."Wer, wie, was - wieso, weshalb, warum - wer nicht fragt, bleibt dumm!" ...oder hatten Sie Fernsehverbot/im Zeitalter der analog laufenden Bilder? ;-) Einen einfachen Einstieg zur Anpassungsformel und den die beeinflussenden Faktoren finden Sie/auch Andere, übrigens hier - mit Hinweisen auf ggf. 'negative' Einflüsse und deren Folgewirkungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenanpassungsformel Ist Ihre Frage damit beantwortet? Gruß w.
chiam 18.07.2018 | 19:21
§ 68a Abs. 1 S. 1 SGB 6: „Abweichend von § 68 vermindert sich der bisherige aktuelle Rentenwert nicht, wenn der nach § 68 berechnete aktuelle Rentenwert geringer ist als der bisherige aktuelle Rentenwert.“
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