Als Lehrer unterliegen Sie der Versicherungspflicht, wenn Sie mehr als geringfügig selbständig tätig sind und im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (über 400,- € Verdienst) beschäftigen.
Auch sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.
Der Beitrag kann entweder als Pauschalbeitrag oder einkommensgerecht entrichtet werden. Ab 01.01.2012 beträgt der Pauschalbeitrag 514,50€ (Gewinn 2.625,- €), der jedoch für die ersten drei Kalenderjahre halbiert werden kann. Alternativ dazu beträgt der einkommensgerechte Beitrag 19,6 % (auch ab 01.01.2012) von Gewinn. Beim einkommensgerechten Beitrag ist der Gewinn jährlich durch Vorlage des Steuerbescheides nachzuweisen.
Welcher Beitrag zu wählen ist, kann z. B. bei Vorlage entsprechender Unterlagen (Steuerbescheid, vorläufige Gewinnermittlung) in einer Beratungsstelle geklärt werden.