Diese Anfragen werden regelmäßig im Forum gestellt, weshalb sich zwiwschenzeitlich auch eine Vielzahl von Beiträgen zu diesem Thema finden lässt. Verwenden Sie hierzu die Suchfunktion mit den Stichwörtern "Nachprüfung" und "Selbstauskunft".
Grundsätzlich aber gilt , dass ohne Kenntnis der Akten (insbes., des Gutachtens mit Leistungsbeurtielung etc.) in einem anonymen Online Forum dazu keine Stellung bezogen werden kann.
MfG