Hallo,
Aktuell befinde ich mich in einer Reha zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Ich beziehe bereits eine Teiletwerbsminderungsrente. Eigentlich beginnt jetzt die Praktikumsphase, aber ich möchte direkt einen leidensgerechten Job innerhalb der Grenze von 6 Stunden annehmen. (private Gründe) Per Anruf forderte ich in Berlin ein Formular zur Mitteilung der Arbeit an, habe aber einen Nachprüfungsvordruck erhalten. Muss ich jetzt bei jeder neuen Arbeit um meine Rente fürchten? Oder hat es der Sachbearbeiter missverstanden? Die Rente wurde mir von der Rentenversicherung vorgeschlagen! Habe eine unheilbare Krankheit.
Vielen Dank vorab. LG
Das kann wohl kaum jemand hier wirklich beantworten, da keiner alles kennt und auch richtig beurteilen kann.
Eine Krankheit, auch wenn sie unheilbar ist, sagt an sich ja noch gar nichts über eine Erwerbsminderung aus. Von daher kann, muss aber nicht, jede Meldung der Arbeitsaufnahme zu einer Überprüfung führen.
Rein auf dem Papier kann ja eine Arbeitsaufnahme bedeuten, dass man nicht mehr erwerbsgemindert ist.
H.
Die Aufnahme einer Tätigkeit ist Sinn und Zweck einer teilweisen EMR. Der Zuverdienst und die erlaubte Arbeitszeit sind nicht ohne Grund höher, als bei einer vollen Rente. Daher ist eine Arbeitsaufnahme im Gegensatz zur Vollrente kein Indiz für einen kompletten Wegfall,sofern alles im Rahmen bleibt. Auf dem übersandten Formular ist auch die Frage nach Arbeitsaufnahme enthalten. Einfach bejahen und die Konditionen nennen, fertig ist. Damit wird der RV das Gleiche mitgeteilt, als mit einem Schreiben, auf dem steht:"Hallo, ich als teilweise Erwerbsgeminderter arbeite jetzt 5 Stunden am Tag und überschreite den Hinzuverdienst nicht"!