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Experten-Antwort

Nachprüfung bei Arbeitsaufnahme

von Mari23.09.2019 | 16:51
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Aktuell befinde ich mich in einer Reha zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Ich beziehe bereits eine Teiletwerbsminderungsrente. Eigentlich beginnt jetzt die Praktikumsphase, aber ich möchte direkt einen leidensgerechten Job innerhalb der Grenze von 6 Stunden annehmen. (private Gründe) Per Anruf forderte ich in Berlin ein Formular zur Mitteilung der Arbeit an, habe aber einen Nachprüfungsvordruck erhalten. Muss ich jetzt bei jeder neuen Arbeit um meine Rente fürchten? Oder hat es der Sachbearbeiter missverstanden? Die Rente wurde mir von der Rentenversicherung vorgeschlagen! Habe eine unheilbare Krankheit. Vielen Dank vorab. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mari,

bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist es wichtig die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses der Rentenversicherung zu melden. Die Rentenversicherung muss außerdem prüfen, ob die maßgebende Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurde; auch hierfür benötigt sie Kenntnis über die Aufnahme einer Beschäftigung.

Solange sich ihr Gesundheitszustand nicht entscheident verbessert, wird man Ihnen Ihre Rente nicht entziehen.

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7 Antworten

k-o-ram 23.09.2019 | 17:02
Das kann wohl kaum jemand hier wirklich beantworten, da keiner alles kennt und auch richtig beurteilen kann. Eine Krankheit, auch wenn sie unheilbar ist, sagt an sich ja noch gar nichts über eine Erwerbsminderung aus. Von daher kann, muss aber nicht, jede Meldung der Arbeitsaufnahme zu einer Überprüfung führen. Rein auf dem Papier kann ja eine Arbeitsaufnahme bedeuten, dass man nicht mehr erwerbsgemindert ist. H.
Mariam 23.09.2019 | 17:37
"... Von daher kann, muss aber nicht, jede Meldung der Arbeitsaufnahme zu einer Überprüfung führen. Rein auf dem Papier kann ja eine Arbeitsaufnahme bedeuten, dass man nicht mehr erwerbsgemindert ist. H.
Das ist mir klar. Sie sagen allerdings auch "kann, muss aber nicht" Der Sachbearbeiter teilte mir auf Anfrage mit, dass er nicht in meine Akte geschaut hat vor der Versendung. Für mich stellt das eine erhebliche psychische Belastung dar. Hoffe auf Antwort vom Expertenteam.
Mariam 23.09.2019 | 17:38
"... Von daher kann, muss aber nicht, jede Meldung der Arbeitsaufnahme zu einer Überprüfung führen. Rein auf dem Papier kann ja eine Arbeitsaufnahme bedeuten, dass man nicht mehr erwerbsgemindert ist. H.
Das ist mir klar. Sie sagen allerdings auch "kann, muss aber nicht" Der Sachbearbeiter teilte mir auf Anfrage mit, dass er nicht in meine Akte geschaut hat vor der Versendung. Für mich stellt das eine erhebliche psychische Belastung dar. Hoffe auf Antwort vom Expertenteam.
kotiam 23.09.2019 | 17:41
Aber warum übersendet man ihr dann einen Nachprüfungsvordruck?
Schadeam 23.09.2019 | 19:06
Es ist wie es ist, im übrigen darf die DRV jede Rente überprüfen. Warum Ihr Einzelfall geprüft wird und ob der Sachbearbeiter vielleicht den Nachprüfungsbogen nicht hätte schicken brauchen, lohnt nicht hier diskutiert zu werden, weil keiner den Fall kennt. Sie hätten ja auch statt anzurufen und irgendwelche Formulare zu verlangen, ganz einfach formlos mitteilen können dass Sie zu einem bestimmten Datum eine Arbeit aufgenommen haben und jetzt wieder arbeiten. Und dann hätte die Sachbearbeitung auch - in welcher Form auch immer - reagiert.
Antam 23.09.2019 | 19:38
Zitat von k-o-r anzeigenausblenden
Hallo, Aktuell befinde ich mich in einer Reha zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Ich beziehe bereits eine Teiletwerbsminderungsrente. Eigentlich beginnt jetzt die Praktikumsphase, aber ich möchte direkt einen leidensgerechten Job innerhalb der Grenze von 6 Stunden annehmen. (private Gründe) Per Anruf forderte ich in Berlin ein Formular zur Mitteilung der Arbeit an, habe aber einen Nachprüfungsvordruck erhalten. Muss ich jetzt bei jeder neuen Arbeit um meine Rente fürchten? Oder hat es der Sachbearbeiter missverstanden? Die Rente wurde mir von der Rentenversicherung vorgeschlagen! Habe eine unheilbare Krankheit. Vielen Dank vorab. LG
Das kann wohl kaum jemand hier wirklich beantworten, da keiner alles kennt und auch richtig beurteilen kann. Eine Krankheit, auch wenn sie unheilbar ist, sagt an sich ja noch gar nichts über eine Erwerbsminderung aus. Von daher kann, muss aber nicht, jede Meldung der Arbeitsaufnahme zu einer Überprüfung führen. Rein auf dem Papier kann ja eine Arbeitsaufnahme bedeuten, dass man nicht mehr erwerbsgemindert ist. H.
Die Aufnahme einer Tätigkeit ist Sinn und Zweck einer teilweisen EMR. Der Zuverdienst und die erlaubte Arbeitszeit sind nicht ohne Grund höher, als bei einer vollen Rente. Daher ist eine Arbeitsaufnahme im Gegensatz zur Vollrente kein Indiz für einen kompletten Wegfall,sofern alles im Rahmen bleibt. Auf dem übersandten Formular ist auch die Frage nach Arbeitsaufnahme enthalten. Einfach bejahen und die Konditionen nennen, fertig ist. Damit wird der RV das Gleiche mitgeteilt, als mit einem Schreiben, auf dem steht:"Hallo, ich als teilweise Erwerbsgeminderter arbeite jetzt 5 Stunden am Tag und überschreite den Hinzuverdienst nicht"!
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