Auch bei einer unbefristeten vollen EM-Rente ist jederzeit eine Nachprüfung seitens der Rentenversicherung möglich.
Desöfetern erfolgen diese Überprüfunmgen in 2 jährigem Abstand - das ist aber von RV zu RV völlig unterschiedlich und kann darum überhaupt pauschal nicht gesagt werden.
Meistens erfolgt dies Nachprüfungen allerdings auch nur rein papiermässig anhand eines Fragebogens und nicht per Begutachtung. Aber auch dies ist in Ausnahmefällen und bei begründetem Verdacht das jemand wieder erwerbsfähig ist, durchaus denkbar.
Der Entzug einer unbefristeten EM-Rente ist allerdings nicht so einfach, da hier die RV beweispflichtig wäre , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie beweisen müssten, das Sie noch krank sind.
Das ist ein entscheidender Verfahrensunterschied und für den EM-Rentner in jedem Falle von Vorteil.
Außerdem muss eine unbefristete EM Rente dann bis zu einer endgültigen rechtskräfitgen Entscheidung
über einen Entzug ( das kann Jahre dauern.. )
von der RV weiter gezahlt werden !
Ob noch mal und in welchen Abständen eine unbefristete EM-Rente geprüft wird, ist IMMER Einzelfall abhängig.
Ihr Sachbearbeiter bei ihrer RV könnte ihnen auf Nachfrage sicher sagen, ob in ihrem Falle noch einmal und wenn ja in welchen zeitlichen Abständen zur Nachprüdung vorgseehn sind.
Rufen Sie doch einfach mal dort an und fragen nach.