Sehr geehrte Damen u. Herren,
möchte hiermit mal den Mythos, entgegen der hier im allgemeinen herrschennden Meinung( Überprüfungen der Dauerrenten werden nur bis zum 55. Lebnesjahr durchgeführt)brechen.
Bin seit 2006 auf Dauer erwerbsgemindert, bin jetzt 63 habe keinerlei Arbeit oder Selbständigkeit in der Vergangenheit durch meine Erkrankungen ( worauf mir die Dauerrente zu erkannt wurde) aufnehmen können.
Nun habe ich das Formular von der DRV-Bund R5403-00SB ohne Befundbericht des behandelnen Arztes erhalten.War immer in Behandlung auch für die Zukunft
Wo nun fragen gestellt werden, haben Sie in den letzten 2 Jahren eine Arbeit aufgenommen, im letzten Jahr eine Umschulung durchgeführt usw..
Also man sieht das das Alter wohl keine Rolle spielt, ist natürlich fragwürdig jemand die Frage zu stellen ob man mit 62 eine Umschuling durchgeführt hat:-) Hätte die DRV wohl kaum genehmigt:-))
Da kann man schon nach dem Sinn der Überprüfung im Alter v. 63 Jahren fragen?
Dreist wenn nun ein Rentenentziehunsverfahren eingeleitet werden sollte aus welchen Gründen auch immer ( netter Nachbar :-) ), mit Anhörung ,Widerruf usw.ist man dann in der Regelaltersrente bzw. würde ich vorher die Schwerbehinderten Rente beantragen.
Ich habe nun hier keinerlei Fragen in dem Sinne weil ich im Ernstfall von meinem Rechtsbeistand vertreten werde, wollte nur mal das hier in diesem Forum einstellen als Info, weil ja immer wieder Fragen diesbezüglich hier gestellt werden.
Gruß lolo