Hallo Mario,
selbstverständlich hat der Rentenversicherungsträger das Recht und auch die Pflicht, zeitweilig eine Überprüfung der EU-Rentenbewilligungen durchzuführen. Zu diesem Zweck wird eine Auskunft durch den Rentenbezieher eingeholt und ggf. eine ärztliche Untersuchung duchgeführt oder Unterlagen von den behandelnden Ärzten angefordert. Sofern sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat ist davon auszugehen, dass die Rente weitergewährt wird.