Diese sogenannte Nachprüfung findet in aller Regel ja alle 2 Jahre statt!
Weiß jemand bis zu welchem Zeitpunkt also Lebensalter oder eben nach welcher Zeit diese Überprüfung stattfindet?
Über aussagekräftige Aussage, die mit Fakten hinerlegt ist würde ich mich sehr freuen!
MfG
Felix
07.03.2013, 13:54
von
Felix
Zitiert von: Felix
Hallo!
Diese sogenannte Nachprüfung findet in aller Regel ja alle 2 Jahre statt!
Weiß jemand bis zu welchem Zeitpunkt also Lebensalter oder eben nach welcher Zeit diese Überprüfung stattfindet?
Über aussagekräftige Aussage, die mit Fakten hinerlegt ist würde ich mich sehr freuen!
MfG
Felix
Korrektur!!
Weiß jemand bis zu welchem Zeitpunkt also Lebensalter oder eben nach welcher Zeit diese Überprüfung nicht mehr stattfindet?
07.03.2013, 14:34
von
Axel Schmidt
Gehen Sie davon aus, das die Überprüfung der unbefr. Renten anhand der Fragbögen durch die DRV Bund , Berlin im 2 Jahresryhtmus und bis zur Regelakztersgrenze erfolgt. Es gibt KEINE gesicherten Infos darüber das diese früher bereits eingestellt wird.
Gerüchteweise geht ja imemr mal wieder um das ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr geprüft würde, aber das ist unbestätigt.
Wenn Sie sich noch ca. 1,5 Jahre gedulden werde ich dann sagen können ob dem so ist. Werde im März 2014 dann 56 Jahre alt und die Überprüfung einer unebfr. Rente erfolgte bisher imemr im Oktober alle 2 Jahre. Bin selbst gespannt ob ich dann nächstes Jahr und mit 56 noch mal diese völlig unsinnige Überprüfung durchlaufen muss.
07.03.2013, 14:38
Experten-Antwort
Hallo Felix!
Die Rente wegen Erwerbsminderung ist zu entziehen, wenn aufgrund nachträglicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse volle beziehungsweise teilweise Erwerbsminderung nicht mehr besteht (§ 100 Abs. 3 SGB VI in Verbindung mit § 48 SGB X). Dies gilt auch für befristete Rente wegen voller beziehungsweise teilweiser Erwerbsminderung. Die Änderung in den Verhältnissen kann sich beispielsweise aufgrund der Besserung des Gesundheitszustandes, des Erwerbs neuer Qualifikationen oder unter Umständen der Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes (auch Teilzeitarbeitsplatzes) ergeben. Überprüfungen könnnen bis zum Beginn der Altersrente/Regelaltersgrenze erfolgen.
07.03.2013, 16:13
von
Felix
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Verstehen kann ich es allerdings nicht so ganz!
Aber ändern leider auch nicht!
MfG
Felix
07.03.2013, 16:46
von
Axel Schmidt
Das versteht niemand was die DRV Binmd da " abzieht " . Nennen Sie ss einfach Arbeitsbeschaffungsmassnahme, Willkühr oder sonst etwas.
08.03.2013, 13:46
von
Josefff
An den Experten Ist man mit der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen denn auf der sicheren Seite ?
08.03.2013, 14:46
von
Otto N.
Zitiert von: Josefff
An den Experten Ist man mit der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen denn auf der sicheren Seite ?
Nur solange die Schwerbehinderung andauert!
08.03.2013, 15:07
von
Gigi
Zitiert von: Otto N.
Zitiert von: Josefff
An den Experten Ist man mit der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen denn auf der sicheren Seite ?
Nur solange die Schwerbehinderung andauert!
Nein, diese Antwort ist falsch. Bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung muss die Schwerbehinderung nur zum Zeitpunkt des Rentenbeginnes vorliegen.
Gigi
09.03.2013, 09:56
von
Willi Kühr
Zitiert von: Axel Schmidt
Das versteht niemand was die DRV Binmd da " abzieht " . Nennen Sie ss einfach Arbeitsbeschaffungsmassnahme, Willkühr oder sonst etwas.
Wie wäre es denn mit einem Deutschkurs ?
09.03.2013, 11:44
von
Axel Schmidt
Zitiert von: Willi Kühr
Zitiert von: Axel Schmidt
Das versteht niemand was die DRV Binmd da " abzieht " . Nennen Sie ss einfach Arbeitsbeschaffungsmassnahme, Willkühr oder sonst etwas.
Wie wäre es denn mit einem Deutschkurs ?
Ich bin Russlanddeutscher. Bitte unterlassen Sie diese diskriminierenden Äußerungen da ich Sie sonst anzeigen werde !
09.03.2013, 13:38
von
Willi Kühr
Zitiert von: Axel Schmidt
Zitiert von: Willi Kühr
Zitiert von: Axel Schmidt
Das versteht niemand was die DRV Binmd da " abzieht " . Nennen Sie ss einfach Arbeitsbeschaffungsmassnahme, Willkühr oder sonst etwas.
Wie wäre es denn mit einem Deutschkurs ?
Ich bin Russlanddeutscher. Bitte unterlassen Sie diese diskriminierenden Äußerungen da ich Sie sonst anzeigen werde !
Wo wollen Sie mich denn Anzeigen, beim KGB ?
09.03.2013, 14:06
von
Felix
Zitiert von: Willi Kühr
Zitiert von: Axel Schmidt
Zitiert von: Willi Kühr
Zitiert von: Axel Schmidt
Das versteht niemand was die DRV Binmd da " abzieht " . Nennen Sie ss einfach Arbeitsbeschaffungsmassnahme, Willkühr oder sonst etwas.
Wie wäre es denn mit einem Deutschkurs ?
Ich bin Russlanddeutscher. Bitte unterlassen Sie diese diskriminierenden Äußerungen da ich Sie sonst anzeigen werde !
Wo wollen Sie mich denn Anzeigen, beim KGB ?
Kühr was haben Sie jetzt eigentlich sinnvolles zu meiner Fragestellung beigetragen?
Nichts!
Ist das langeweile oder reine Provokation?
Danke für Ihren sinnlosen Beitrag!!
09.03.2013, 17:52
von
Willi Kühr
Sie wollen einen sinnvollen Beitrag ? Geh Arbeiten und gut ist`s.
09.03.2013, 18:15
von
Max
Zitiert von: Willi Kühr
Sie wollen einen sinnvollen Beitrag ? Geh Arbeiten und gut ist`s.
Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles erdenklich gute!
10.03.2013, 10:11
von
Willi Kühr
Zitiert von: Max
Zitiert von: Willi Kühr
Sie wollen einen sinnvollen Beitrag ? Geh Arbeiten und gut ist`s.
Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles erdenklich gute!