nachprüfung des weiteren rentenbezugs

von
widder

kann mir jemand sagen wann ca wieder nachgeprüft wird? habe gehört ca. alle 2 jahre. oder auch gar nicht mehr. ist es dann sicher wenn die krankheiten weiter bestehen auf ein fortbestehen der rente? da ich hier schon vieles gelesen habe. aber nicht schlau werde. bin ein bißchen verunsichert

von
dieter

Warum muss jemand auf die Frage eines hilfesuchenden Menschen eigentlich solche dämlichen Kommentare abgeben ? Ähnlich "Falsches Forum"
Dann doch lieber mal darüber nachdenken, warum jemand die Frage stellt.
Gäbe es nur noch bisher nicht gestellte Fragen, könnte das Forum sicherlich geschlossen werden. Also ab und an lieber mal das Hirn einschalten.
Gruß Dieter

von
R t B

Morgen Dieter,

das ist halt mal das typisch Deutsche an uns,daß man man uns in Leuten wie "nicht schon wieder"sofort erkennt.

Gruss

von
Oh nein!

Dann zieh doch endlich weg!

von
Schade

die Antwort auf Ihre Frage kann Ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres Leistungsträgers geben.

Je nach Einzelfall (Alter, Krankheit) und verschieden bei den einzelnen Häusern wird nachuntersucht oder auch nicht.
Somit hilft Ihnen eine Pauschalantwort genauso wenig weiter wie die bisherigen Antworten, die Sie erhalten haben.

Wenn sich an der Krankheit nichts ändert, werden Sie wohl die Rente weiterbekommen, sagen die Ärzte, dass Sie wieder voll arbeiten können, entfällt der Rentenanspruch.

Aber wer hier soll das wissen?

von
Jens L.

Sehe ich auch so.... :-)

von
R t B

Sehr geehrter Jens.L,

Sie glücklicher einsamer Geldanleger,der sein Sparbuch verbrannt hat.Geehrter Herr L.für solche geistlose Menschen wie Sie würde mancher gerne dieses Land verlassen.Aber dann ist keiner mehr da der solchen Menschen wie Sie auf die sauberen Füße tritt.Daher bleiben wir.Auch in diesem Forum.Entschuldigung dafür.

von
Mann...

Eigentlich kann man froh sein, dass Sie Ihre Aggressionen am PC rauslassen und nicht an Menschen oder Tieren.

von
Jens L.

Naja, so langsam kommen Sie in Form und zeigen mal wieder Ihr wahres Gesicht.... Find ich aber sehr unterhaltsam.

von
R t B

im Gegnsatz zu Ihnen habe ich noch ein Gesicht.Und das lacht laut über Sie Herr Lehmann.

von
Jens (aber nicht Lehmann)

Lehmann? Sorry, bin nur einmal hier. Nicht von sich auf andere schließen... :-)

Wenn es für Sie leichter zu verstehen ist, lasse ich das L. in Zukunft weg.

von
M

Ich glaube nicht, dass der von Ihnen angesprochene User mit dem Begriff "verstehen" etwas anfangen kann :-)

von
bekiss

Der Gesetzgeber hat den dritten Titel des SGB I (§§ 60 bis 67) offenbar bewußt so gefaßt, das den Verhältnissen des Einzelfalls individuell entsprochen werden kann bzw. muß.

Eine Grundlage für willkürliche Nachprüfungen alle 2 Jahre ohne Beachtung der individuellen Verhältnisse der Einzelfalls und bezüglich medizinischer Sachverhalte ohne Initial durch einen medizinischen Sachverständigen ist nach meiner Auffassung nicht durch diese gesetzliche Bestimmung gedeckt. Einige Rentenversicherungsträger verfahren entsprechend, bei anderen hat sich diese Erkenntnis (noch) nicht durchgesetzt.

Ihre Frage kann daher hier keiner beantworten. Sie können nur die Sachbearbeitung anrufen und nachfragen oder schriftlich individuelle Auskunft einholen.

Experten-Antwort

Wie "Schade" und "bekiss" schon sagten, ob und wann eine Nachprüfung durch Ihren Rentenversicherungsträger erfolgt, kann Ihnen hier im Forum, da abhängig vom Einzelfall, niemand beantworten.

Ich kann mich daher nur den beiden genannten Usern anschließen: Fragen Sie doch einfach bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach.

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