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nachprüfung des weiteren rentenbezugs

von widder22.11.2007 | 20:49
1441 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

kann mir jemand sagen wann ca wieder nachgeprüft wird? habe gehört ca. alle 2 jahre. oder auch gar nicht mehr. ist es dann sicher wenn die krankheiten weiter bestehen auf ein fortbestehen der rente? da ich hier schon vieles gelesen habe. aber nicht schlau werde. bin ein bißchen verunsichert

15 Antworten

Nicht schon wiederam 22.11.2007 | 22:03
Das Theam wurde hier zig-mal hin- her- und durchgekaut...
R t Bam 23.11.2007 | 07:02
Morgen Dieter, das ist halt mal das typisch Deutsche an uns,daß man man uns in Leuten wie "nicht schon wieder"sofort erkennt. Gruss
dieteram 23.11.2007 | 06:51
Warum muss jemand auf die Frage eines hilfesuchenden Menschen eigentlich solche dämlichen Kommentare abgeben ? Ähnlich "Falsches Forum" Dann doch lieber mal darüber nachdenken, warum jemand die Frage stellt. Gäbe es nur noch bisher nicht gestellte Fragen, könnte das Forum sicherlich geschlossen werden. Also ab und an lieber mal das Hirn einschalten. Gruß Dieter
Oh nein!am 23.11.2007 | 07:05
Dann zieh doch endlich weg!
Jens L.am 23.11.2007 | 07:21
Sehe ich auch so.... :-)
Schadeam 23.11.2007 | 07:20
die Antwort auf Ihre Frage kann Ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres Leistungsträgers geben. Je nach Einzelfall (Alter, Krankheit) und verschieden bei den einzelnen Häusern wird nachuntersucht oder auch nicht. Somit hilft Ihnen eine Pauschalantwort genauso wenig weiter wie die bisherigen Antworten, die Sie erhalten haben. Wenn sich an der Krankheit nichts ändert, werden Sie wohl die Rente weiterbekommen, sagen die Ärzte, dass Sie wieder voll arbeiten können, entfällt der Rentenanspruch. Aber wer hier soll das wissen?
R t Bam 23.11.2007 | 07:42
Sehr geehrter Jens.L, Sie glücklicher einsamer Geldanleger,der sein Sparbuch verbrannt hat.Geehrter Herr L.für solche geistlose Menschen wie Sie würde mancher gerne dieses Land verlassen.Aber dann ist keiner mehr da der solchen Menschen wie Sie auf die sauberen Füße tritt.Daher bleiben wir.Auch in diesem Forum.Entschuldigung dafür.
Jens L.am 23.11.2007 | 08:01
Naja, so langsam kommen Sie in Form und zeigen mal wieder Ihr wahres Gesicht.... Find ich aber sehr unterhaltsam.
Mann...am 23.11.2007 | 07:58
Eigentlich kann man froh sein, dass Sie Ihre Aggressionen am PC rauslassen und nicht an Menschen oder Tieren.
Jens (aber nicht Lehmann)am 23.11.2007 | 08:08
Lehmann? Sorry, bin nur einmal hier. Nicht von sich auf andere schließen... :-) Wenn es für Sie leichter zu verstehen ist, lasse ich das L. in Zukunft weg.
R t Bam 23.11.2007 | 08:04
im Gegnsatz zu Ihnen habe ich noch ein Gesicht.Und das lacht laut über Sie Herr Lehmann.
Mam 23.11.2007 | 08:32
Ich glaube nicht, dass der von Ihnen angesprochene User mit dem Begriff "verstehen" etwas anfangen kann :-)
bekissam 23.11.2007 | 09:23
Der Gesetzgeber hat den dritten Titel des SGB I (§§ 60 bis 67) offenbar bewußt so gefaßt, das den Verhältnissen des Einzelfalls individuell entsprochen werden kann bzw. muß. Eine Grundlage für willkürliche Nachprüfungen alle 2 Jahre ohne Beachtung der individuellen Verhältnisse der Einzelfalls und bezüglich medizinischer Sachverhalte ohne Initial durch einen medizinischen Sachverständigen ist nach meiner Auffassung nicht durch diese gesetzliche Bestimmung gedeckt. Einige Rentenversicherungsträger verfahren entsprechend, bei anderen hat sich diese Erkenntnis (noch) nicht durchgesetzt. Ihre Frage kann daher hier keiner beantworten. Sie können nur die Sachbearbeitung anrufen und nachfragen oder schriftlich individuelle Auskunft einholen.
Neumannam 23.11.2007 | 10:24
rechnen sie mit allem. sie machen sich mit ihrer fragestellung verdächtig ! schauen sie sich vorsorglich auf dem arbeitswmarkt um. viel erfolg Neumann
Pannenam 23.11.2007 | 12:10
genau, hierzu auch der Beitrag von RolfPetzke, 03.10.2007, 12:54 Uhr: "Dies ist allerdings in den Häusern der Rentenversicherungsträger sehr unterschiedlich geregelt. Vorbildlich und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, wie im Beitrag von Deister vorgetragen wird dies schon immer im Rheinland -ehem. LVA Rheinprovinz- praktiziert. Die medizinischen Akten liegen dort auch allein meim medizinischen Dienst. Ganz anders verhält es sich im Hessenland. Dort werden die Gutachten von der Verwaltung angefordert und dann eigenverantwortlich ausgewertet. Überprüfung erfolgen hier ganz willkürlich durch den Verwaltungsmitarbeiter." Schönes Wochenende Pannen
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