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nachprüfung einer rente

von engelhardt15.11.2007 | 14:35
1389 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wie wird dieses gehandhabt.? wann sind im allgemeinen die überprüfungen.

12 Antworten

Jens L.am 15.11.2007 | 14:50
Das kommt drauf an, was Sie überprüft haben wollen. Wo Sie einen Fehler vermuten. Ein pauschales "Bitte mal alles überprüfen" ohne Vorbringen neuer Fakten geht nicht, da der Rentenversicherungsträger natürlich davon ausgeht, dass er die Rente richtig berechnet hat. :-)
----am 15.11.2007 | 15:04
Die Rente wird von der Rentenversicherung überprüft! Sie können zu einer Beratungsstelle gehen und sich dort Ihren Rentenbescheid genaustens erläutern lassen.
Antoniusam 15.11.2007 | 14:42
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. MfG
paloma19am 15.11.2007 | 14:55
Von welcher Stelle kann man denn die Korrektheit der Rentenberechnung überprüfen lassen? Ich bin da überfordert. Muß man dazu einen Steuerberater engagieren? Paloma19
uhuam 15.11.2007 | 15:09
Ein einmal erlassener Rentenbescheid wird hinsichtlich seiner rechtlichen Korrektheit von Amts wegen nicht mehr überprüft.
paloma19am 15.11.2007 | 15:20
Danke ---- Ist denn das korrekt, dass der Ersteller des Rentenbescheids(DRV)gleichzeitig auch der Überprüfer (auch DRV) ist? paloma19
Antoniusam 15.11.2007 | 15:28
Erwerbsminderungsrenten KÖNNEN JEDERZEIT überprüft werden ! MfG
Schiko.am 15.11.2007 | 15:36
Wir haben doch hier als user "Lotscher" den Rentenüber- prüfer.Nenne natürlich vor und zunamen nicht, obwohl mir bekannt. Bin sicher , der wird wieder demnächst gestellte fragen beantworten, der kann dies. MfG.
Antoniusam 15.11.2007 | 15:31
Wenn Sie den Beratungsstellen der DRV aus welchen Gründen auch immer nicht vertrauen, können Sie sich auch an einen Sozialverband, wie z.B. den SoVD (www.sovd.de) oder den VDK (www.vdk.de) wenden. MfG
Jens L.am 15.11.2007 | 16:04
würg....
Amadéam 15.11.2007 | 16:45
Nun, die rechtlichen Grundlagen für einen Überprüfungsantrag findet man hier. Allerdings sollten man die Beanstandung auch konkret belegen. Einen Überprüfungsantrag kann man nach Par. 44 (1) SGB X stellen http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004… Aber bitte heimtückische Einschränkung des Rechtsschutzes beachten: http://openpr.de/news/127144/Heimtueckische-Neuregelung-Beschrae…
dirkam 15.11.2007 | 20:24
Geben Sie doch mal "Rentenüberprüfer" ins yahoo oder google -Suchfenster ein. Glaube da gibts einige Seriöse Helfer!
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