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Experten-Antwort

Nachprüfung ihres weiteren Rentenanspruches

von Matze06.02.2014 | 18:25
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe heute ein Schreiben der RV bekommen, eine Nachprüfung für den weitereren Rentenanspruch. Ich beziehe eine unbefristete volle EM-Rente seit 2010, werde nun zum ersten Mal überprüft. Nun zu meinen Fragen zu diesen Selbstauskunftsbogen, die Fragen sind nur mit Ja und Nein zu beantworten. Fragen wie, -Sind sie Arbeitsunfähig ja oder nein ??? -Sind sie arbeitslos ??? -Sind sie selbstständig ?? -Sind sie im eigenen Haushalt tätig ja o. nein ?? -Sind sie im Haushalt von Angehörigen tätig ?? Kann mir vielleicht einer Helfen möchte nichts Falsch machen. Welche Erfahrungen habt Ihr mit solche Selbstauskunftsbögen gemacht !!!! MfG ein nervlich angekratzter EM-Rentner

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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23 Antworten

Karl-Ludwigam 06.02.2014 | 18:33
Bei allem Respekt.... Die Fragen sind doch eindeutig, was wollen Sie falsch machen? Sie müssten doch wissen, ob Sie zB selbstständig sind usw.
Anton Kueperam 06.02.2014 | 18:50
Am besten Sie schreiben unter der Frage, ob Sie in ihrem eigenen Haushalt tätig sind : Nein, daß macht ein anderer EM-Rentner für mit 3 Std. ich gucke nur dabei zu. Ergebnis DRV : Der Antragsteller führt in umfangreichen Ausmaß ( 3 Std täglich ) Weisungs-Kontroll-und Überwachungsfunktion eines anderen ( anderer EM-Rentner ) aus. Dies kommt einer beruflichen "Leitungsfunktion in gehobener Position mit Weisungsbefugnis gleich". Damit wird die Rente entzogen. Da auch der bedienstete EM-Rentner pflegerische Tätigkeiten 3 Std. täglich ausüben kann, ist auch diesem die Rente zu entziehen :-)
Der Rentneram 06.02.2014 | 18:53
Hallo Matze! Welcher Rententräger ist den für Sie zuständig? Wenn Sie nichts falsch machen wollen lassen Sie sich evt. noch einem Sozialverband beraten! Sie wurden doch nicht als Rentner gefragt ob Sie arbeitslos sind....wohl ein Witz! Aber das sind Fangfragen im Bezug auf einen Minijob!! Stehen da auch Fragen zum Gesundheitszustand......evt. Atest vom Arzt beilegen! MfG Der Rentner
Matzeam 06.02.2014 | 18:53
Auf solche Dämmlichen Antworten kann man gerne verzichten !!!!!!!
Matzeam 06.02.2014 | 19:02
Hallo karl-Ludwig, ja mit der selbstständigkeit habe sie recht, aber wenn man eine Tätigkeit beginnt muss man diese ja der RV melden !! Aber mit einer Tätigkeit im eigenen Haushalt was soll den sowas ?? Matze
Anton Kueperam 06.02.2014 | 19:01
Wenn es im Volksmund den Spruch "Zwei Fliegen mit einer Klappe" noch nicht gäbe, dann wäre es spätestens durch Ihr Antworschreiben soweit :-)
Matzeam 06.02.2014 | 19:04
Hallo karl-Ludwig, ja mit der selbstständigkeit habe sie recht, aber wenn man eine Tätigkeit beginnt muss man diese ja der RV melden !! Aber mit einer Tätigkeit im eigenen Haushalt was soll den sowas ?? Matze
Matzeam 06.02.2014 | 19:05
Hallo karl-Ludwig, ja mit der selbstständigkeit habe sie recht, aber wenn man eine Tätigkeit beginnt muss man diese ja der RV melden !! Aber mit einer Tätigkeit im eigenen Haushalt was soll den sowas ?? Matze
Anton Kueperam 06.02.2014 | 19:07
Anton Kueperam 06.02.2014 | 19:08
Natürlich wird die Frage nach der Arbeitslosigkeit in Bezug auf Rentenberechtigung gestellt. Wer arbeitet ist nicht erwerbsunfähig. Egal ob er eine Stunde arbeitet oder zwei oder drei. Und weil nur das ausschlaggebend ist, wird auch nicht nach dem Gesundheitszustand gefragt, weil dieser bei einer tatsächlichen Tätigkeit nach aktueller BSG-Sichweise nicht mehr von Belang ist. Diese Auffassung vertritt auch die DRV.
Der Rentneram 06.02.2014 | 19:11
Herr Kueper! Mit Verlaub...dann schreibt mann halt überall NEIN hin und fertig! Herr Kueper hatten Sie je solch einen Bogen in der Hand? Sie werden sehrwohl nach Ihrem Gesundheitszustand befragt! Jedenfalls bei dem Rententräger der für mich zuständug ist macht das! MfG Der Rentner
Der Rentneram 06.02.2014 | 19:32
Zitat von Anton Kueper anzeigen
Also Nein! Danke für Ihre Antwort! Solch ein Frage habe ich allerdings auch noch nie gestellt bekommen! Die Fragen im Bogen meines Rententrägers drehen sich im wesentlichen nur um die Aufnahme und Ausführung eines Minijobs! Ja auch ich werde gefragt ob ich einer Selbständigkeit nachgehe! Da dies alles nicht zutrifft....nur Nein als Antwort! Der Rentner
Matzeam 06.02.2014 | 19:25
Hallo Rentner danke für ihre Antwort, mein letzte Antwort bezieht sich nicht auf ihre sonder auf eines Küpers!! Aber in diesen Auskunftsbogen sind die Fragen so aufgeführt. Zwecks Gesundheitszustand möchten sie nur die Adresse meines Facharztes (Schweigepflichtsentbindunf). Matze
Anton Kueperam 06.02.2014 | 19:22
Auf jeden Fall weiß ich , daß wenn dort in dem Fragebogen wirklich steht : " Sind Sie in Ihrem Haushalt tätig", diese nach der gültigen Gesetzeslage definitiv nicht beantwortet werden muss..und damit erübrigt sich auch wohl die Frage ob ich die Fragebögen kenne....
Matzeam 06.02.2014 | 19:31
Hallo Rentner und Karl Ludwig, danke für Eure Antworten und Entschuldigung für den einen Beitrag !! Der (Experte) Kueper hat mich am Anfang etwas aus dem Konzept gebracht. Ich bin durch dieses Schreiben fix und fertig. MfG Matze
Anton Kueperam 06.02.2014 | 19:28
Die Frage einer Behörde muß, damit sie juristisch verwertbar ist, so unmißverständlich und auf den abzufragenden Sachverhalt so konkret zu stellen sein, daß ein verständiger Dritter keine Zweifel über den abzufragenden Sachverhalt hegt. Das ist bei dieser Frage nicht der Fall. Welche Tätigkeiten ich in meinem Haushalt ausführe geht niemanden etwas an. Ob ich berufliche Tätigkeiten in meinem eigenen Haushalt ausführe zumindest der DRV bei einer EM-Rente. Das ist der Unterschied.
Onkel Ottoam 06.02.2014 | 19:38
Zitat von Anton Kueper anzeigen
Es wäre nett,wenn Sie Ihre Behauptungen mit dem entsprechenden § oder einem Urteil aus der Sozialgerichtsbarkeit belegen könnten. Natürlich geht es bei der Bewertung einer Erwerbsfähigkeit auch um Tätigkeiten im Haushalt.Wer seinen kompletten Haushalt selbst versorgen kann,gibt Anlaß darüber nachzudenken,wie krank er wirklich ist.
Anton Kueperam 06.02.2014 | 19:54
Sie bekommen eine EM-Rente weil Sie nicht mehr erwerbsfähig sind. Davon, daß Sie nicht mehr "Lebensfähig" sein müssen, ist keine Rede und auch ziemlich lebensfremd.
Anton Kueperam 06.02.2014 | 19:45
Wenn Sie Ihre Behauptung ernst meinen, mit der Haushaltsführung, müßten Sie zumindest diese Frage der Haushaltsführung systemkonform stellen und fragen, ob ein EM-Rentner noch in der Lage ist seinen Haushalt 3 Stunden zu führen ( Also den Herd mitten im Kochvorgang abzustellen ) oder ob er den Herd bei 2 Stunden, 59 Minuten und 59 Sekunden abstellt...
Anton Kueperam 06.02.2014 | 20:05
Wenn Sie also - nach Ihren Ausführungen - nicht mehr in der Lage sein dürfen, 3 Std. zu arbeiten und auch nicht mehr in der Lage sind, 3 Std. tgl. ihrer Lebenserhaltung nachzukommen, stellt sich wohl eher die Frage ob sie überhaupt noch am Leben sein dürfen, um den Anspruch auf eine EM-Rente zu haben. Das ist absurd.
W*lfgangam 06.02.2014 | 21:01
Hallo Matze, diese Frage ist natürlich irgendwie blöd. Aber sie zielt darauf, ob Sie bei Tätigkeiten im eigenen Haushalt gänzlich auf fremde Hilfe angewiesen sind, oder es im normalem Umfang noch selbst erledigen können. Sie können all die Fragen natürlich mit Ergänzungen versehen, hier: [ja], alle 4 Wochen sammel ich die Wollmäuse in den Ecken auf, bleibe dann allerdings 4 Wochen in der Ecke liegen, weil ich mich mit 'Rücken' nicht mehr aufrichten kann. Manchmal kann/soll man diesen Fragen auch mit Humor begegnen, um den Sinn zu hinterfragen (auch um den Texterstellern der Fragebogen Gelegenheit zu geben, das 'etwas' näher zu erläutern, den Hintergrund darzustellen, was die denn nun genau wissen wollen, um die aktuelle/weitere EM mit dieser Frage beurteilen zu können). Wobei - der Selbstauskunftsbogen ist freiwillig (der Weiterzahlungsantrag R120 enthält diese Frage nicht, nach aktuell verfügbaren Vorduck im Internet der DRV), den können Sie auch freiwillig selbst in Streifen schreddern ;-) Gruß w.
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