Hallo Fix,
unbefristete Renten werden überprüft, wenn bei der sozialmedizinischen Votierung des Prüf- und Gutachterarztes ein Nachuntersuchungstermin festgelegt wurde. Eine Überprüfung ist auch erforderlich, wenn bereits vor dem Nachuntersuchungstermin neue medizinische Sachverhalte oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes vom Versicherten geltend gemacht werden. Gleiches gilt, wenn unabhängig davon Sachverhalte bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Rente nicht mehr vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sich unter anderem bei der Aufnahme einer Beschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit oder eines Bundesfreiwilligendienstes bzw. bei der Überprüfung des Hinzuverdienstes bei Erwerbsminderungsrenten ergeben. Im Rahmen der Überprüfung wird vom Versicherten eine Selbstauskunft angefordert und anhand aktueller medizinischer Unterlagen der Gesundheitszustand durch den Prüf- und Gutachterarzt neu eingeschätzt.