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Experten-Antwort

Nachprüfung unbefristete Rente

von Fix09.02.2020 | 11:56
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17 Antworten

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Wann und wie häufig werden unbefristete Renten, besonders teilweise Erwerbsminderungsrenten, nachgeprüft?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fix,

unbefristete Renten werden überprüft, wenn bei der sozialmedizinischen Votierung des Prüf- und Gutachterarztes ein Nachuntersuchungstermin festgelegt wurde. Eine Überprüfung ist auch erforderlich, wenn bereits vor dem Nachuntersuchungstermin neue medizinische Sachverhalte oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes vom Versicherten geltend gemacht werden. Gleiches gilt, wenn unabhängig davon Sachverhalte bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Rente nicht mehr vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sich unter anderem bei der Aufnahme einer Beschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit oder eines Bundesfreiwilligendienstes bzw. bei der Überprüfung des Hinzuverdienstes bei Erwerbsminderungsrenten ergeben. Im Rahmen der Überprüfung wird vom Versicherten eine Selbstauskunft angefordert und anhand aktueller medizinischer Unterlagen der Gesundheitszustand durch den Prüf- und Gutachterarzt neu eingeschätzt.

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16 Antworten

WEam 09.02.2020 | 12:36
Täglich von Montags bis Freitags, am Wochenende nicht.
Hansi57am 09.02.2020 | 13:10
Hallöchen, ich hatte von 2007 bis 31.01.2020 eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente. Eine Überprüfung stand das erstemal April 2019 an, in schriftlicher Form musste Fragebögen ausfüllen und behandelne Ärzte angeben. Du siehst also man kann keinerlei Regelmässigkeiten angeben, es kommt wie es kommt:-)). Und das obwohl bekannt war dass ich ab 01.02.2020 in Altersrente bin:-)). Aber eine Überprüfung ist doch nicht so schlimm solange du in Behandlung bist und diener Mitwirkungspflicht nachkommst ( Arbeit aufgenommen und nicht gemeldet usw.) hast du nichts großartig zu befürchten.
Maxam 09.02.2020 | 19:36
Hallo! Wie alt sind Sie den? Ich beziehe auch unbefristete Rente vom DRV Bund Berlin dort wurde ich eine Zeit lang alle 2 Jahre überprüft mit eben solchen Formularen wie mein Vorredner schon geschrieben hat.....das haben Sie vor ein paar Jahren scheinbar eingestellt....ich weis allerdings nicht wie es weitergeht was noch kommt....Diese sogenannte Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung....wurde immer damit begründet das dies bei allen ERW Rentnern so wäre .....als ich das hier vor Jahren mal geschrieben habe viel geschrieben Sie seien noch nie überprüft worden....! Aber solange Sie in Behandlung sind und dies eben auch nachweisen können und Ihre Erkrankung eben nicht heilbar ist....gibt es wohl auch keinen Grund Ihnen die Rente zu entziehen! Alles Gute Max
Fixam 10.02.2020 | 12:07
Wann und wie häufig werden unbefristete Renten, besonders teilweise Erwerbsminderungsrenten, nachgeprüft?
Täglich von Montags bis Freitags, am Wochenende nicht.
Hallo WE, hast du keine anderen Hobbies? Deine Antwort ist wenig hilfreich, also verkneif sie dir.
Maxam 10.02.2020 | 17:36
Hallo Experte! Das kann ja so wohl nicht stimmen! ich habe vom DRV Bund Berlin alle zwei Jahre bekommen....mit dem Vermerk "Nachprüfung der weiteren Rentenberchtigung" ja ein Selbsauskunfsfragebogen bei den stand drin das würde bei jedem Eu-Rentner so gemacht! MaX
Gumbaam 10.02.2020 | 18:20
Mein Rententräger ist die KBS und diese überprüft es alle drei Jahre in der Form, dass man angeben muss, welche stationären und ärztlichen Behandlungen erfolgt sind. Begründet wird es damit, dass sie verpflichtet sind von Zeit zu Zeit dieses zu überprüfen. Das ganze nimmt nicht viel Zeit in Anspruch, einfach die Formulare ausfüllen (Krankenhaus Aufenthalte, behandelnde Ärzte) und zurück schicken. Einziger Minuspunkt, es erfolgt keine Rückmeldung über die Weitergewährung. Man erkennt es nur daran, dass die Rente weiterhin gezahlt wird. Ich denke aber, im Falle einer Ablehnung würde mit Sicherheit Post ins Haus flattern.
W°lfgangam 10.02.2020 | 18:39
Hallo Max, Sie können sich davon überzeugen, dass das im Selbsteinschätzungsbogen nicht der Fall ist: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gesetzlich ist eine 'Überprüfung' bei unbefristeten Rente ohne besonderen Anlass nicht vorgesehen. Der/Anlass liegt eher im 'Hintergrund' der der Rente zugrundeliegenden Bewilligungsgründe und/oder vordergründig aus aktuellem Anlass, wie Aufnahme Beschäftigung/Tätigkeit /Arbeitszeitänderung /Überschreitung von Hinzuverdienstgrenzen /neue Bewertung der regionalen Teilzeitarbeitsverhältnisse /profan aber auch: eine Verbesserung der bisherigen gesundheitlichen Einschränkungen (die neuen Prothesen sind olympiareif – da geht wieder Gerüstbauer ;-)): https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… <- Ziff. 4.7 ff. Zudem können Sie eine Einzelfallentscheidung zu Ihrer Rente nicht auf alle bestehenden EM-Renten anwenden. Gruß w.
Schoenschiefam 11.02.2020 | 00:29
Interessant ist auch, wieso man weiterhin in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung sein sollte. Die EM wurde auf Dauer festgestellt, weil es auf absehbare Zeit keine Erwartung einer Besserung gibt. Die absehbare Zeit ist der Eintritt in die Altersrente. Eine regelmäßige Überprüfung widerspricht dem gesetzlichen Grundgedanke einer Dauerrent. Eine regelmäßige anlasslose Überprüfung, inbesondere in kürzeren Abständen von 2 Jahren als es bspw bei befristeten Renten der Fall wäre, würde für mich ein Fall für den Anwalt bzw eines Sozialgerichts sein. Egal was der sozialmedizinische Dienst so intern angibt oder festlegt handelt es sich um eine Behörde. Wenn eine Behörde nach außen hin handelt bedarf es einer Rechtsgrundlage und die sehe ich hier nicht.
Maxam 11.02.2020 | 18:39
Egal was hier geschrieben wird: Fakt ist das vom DRV Rentenbund Berlin solche Selbstauskunftsfragebögen verschickt wurden! Außerdem lag jedesmal ein Schreiben dabei das dies bei allen Eu-Rentnern alle zwei Jahre so verschickt wird! Bei anderen Rententrägern war das auch damals scheinbar so nicht der Fall....dies haben hier damals also Jahren schon Einige Frührentner hier in diesem Forum auch so bestätigit! Die unterschiedliche Handhabung der einzelnen Rententräger ist schlicht eine Frechheit....ansonsten dürfte ja gar keine Renten auf Dauer geben....also eben unbefristet bis zur Altersrente! MfG Max
W°lfgangam 11.02.2020 | 21:30
Hallo Max, > Die unterschiedliche Handhabung der einzelnen Rententräger ist schlicht eine Frechheit... im Sinne _einer/einheitlichen_ Rentenversicherung stimme ich Ihnen da durchaus zu! Im Beratungsgeschäft ist es immer noch müßig, dem Versicherten aus DRV A, der Versicherten aus DRV B, nach nunmehr 15 Jahren immer noch nicht einheitliche Verfahrensweisen zu erklären zu versuchen ...Häuptling aus A schmückt sich gerne mit Adlerfedern, der Schamane aus Haus B schwört auf Harpienfedern ;-) > ansonsten dürfte ja gar keine Renten auf Dauer geben....also eben unbefristet bis zur Altersrente! Es gibt keine EM-Rente auf Dauer, sondern nur unbefristet ...ein zwar nur kleiner sprachlicher Unterschied, aber im Detail liegen da Welten drin. Gruß w.
Biniam 12.02.2020 | 13:21
Es gibt keine EM-Rente auf Dauer, sondern nur unbefristet ...ein zwar nur kleiner sprachlicher Unterschied, aber im Detail liegen da Welten drin. Gruß w.
Biniam 12.02.2020 | 13:28
Doch gibt es. Rentenbescheid Sehr geehrte Frau..., Ihre mit Bescheid vom... gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wir als "DAUERRENTE" weitergewährt. Der Anspruch besteht längstens bis... (Datum der Regelaltersrente). Entschuldigung, komme bisweilen mit der Zitatfunktion und meinem gewünschten Text nicht klar! Gruß Bini
Biniam 12.02.2020 | 13:51
Nachtrag Rückseite des Bescheids: Wird meine Erwerbsminderung in Zukunft überprüft? Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand.
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