Seit 17 Jahren arbeite ich zu einem großen Teil Nachts (zwischen 20 und 24 Uhr)- wird die Rentenhöhe von der Nachtarbeit beeinflußt?
Einkünfte aus Nacht-,Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben aus Sicht der RV steuerfrei - wieso ist das eigentlich so?
Für Steuerfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt!
Diese Beträge sind nicht (nur) aus Sicht der Rentenversicherung (großteils) steuerfrei, sondern in erster Linie aus Sicht der Finanzämter bzw. des Gesetzgebers...
Meines Wissens wurden diese Zuschläge (teilweise) steuerfrei gestellt, um die für diese zusätzlichen Belastungen der Arbeitnehmer gewährten Zulagen steuerrechtlich nicht unnötig zu belasten. Genaueres kann ihnen aber sicher Ihr Finanzamt sagen.
Arbeiten, wenn andere frei haben kann ein bitteres
los sein. Nur solche tätigkeiten müssen auch verrich-
tet werden.
Werden diese tätigkeiten durch höheren grundlohn
entschädigt ist dieser lohn auch abgabenpflichtig.
Anders dagegen wenn hierfür zuschläge in prozent
des grundlohnes bezahlt werden sind diese beträge
steuer und sozialversicherungsfrei.
Dies ist für das monatliche nettoeinkommen gut, für
die spätere rente eher schlecht weil hierfür keine
beiträge an die rentenversicherung überwiesen wer-
den, auch der AG. anteil fehlt
Ab 1.1.2004 gilt, diese begünstigung ist umgerechnet
in stundenlohn auf einen höchstbetrag von 50 euro
begrenzt.
Feinheiten können sie sicher aus der lohnabrechnung
ersehen, zuschläge sind extra aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen.
Vielen Dank für alle Antworten.
(Schon 3 - geht superschnell)
Dann werd' ich mal mit meinen
Lohnabrechnungen zum FA gehen.
Wirklich gute Sache so ein Forum.
MfG