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Experten-Antwort

Nachteil Rente mit 63J.?

von Jürgen J.22.10.2014 | 13:43
2889 Ansichten
5 Antworten

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Eine Frage zu diesem neuen Gesetz. 52 geb. alles erfüllt, könnte nächstes Jahr mit 63 J. in Rente. Kann mich mein Chef in Rente schicken,auch wenn ich nicht will? Wenn ich bis 65J. arbeite bekomme ich ca. 70 Euro mehr Rente. Was soll ich daheim sitzen, meine Frau arbeitet noch Jahre weiter. Danke f Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr Arbeitgeber kann Sie grundsätzlich nicht in Rente schicken. Es sei denn, Sie haben einen befristetten Arbeitsvertrag oder aus betriebsbedingten Gründen ... wird Íhr Arbeitsverhältnis beendet (beträfe dann reines Arbeitsrecht). Ansonsten heißt es nach Rentenrecht nur, dass Sie mit den erfüllten Bedingungen (45 Pflichtjahre + 63. Lebensjahr) ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge die Rente in Anspruch nehmen können.

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4 Antworten

=//=am 22.10.2014 | 14:25
Natürlich kann Ihr Chef Sie nicht zwingen, die Rente ab 63 in Anspruch zu nehmen! Die Rente ist ein KANN, nicht MUSS. Genau diese "Angst", dass die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer jetzt alle früher "loswerden" wollen, war ein Diskussionspunkt vor Verabschiedung des Gesetzes. Aber kein Arbeitgeber kann die Mitarbeiter früher in Rente "zwingen", es sei denn, es gibt schwerwiegende betriebliche Gründe.
senf-dazuam 22.10.2014 | 17:07
Hallo Jürgen, schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie beim Betriebsrat nach. Es gibt auch Regelungen (Arbeitsordnungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, etc.), nach denen das Arbeitsverhältnis beendet wird, wenn eine Altersrente bezogen werden kann.
Pauleam 23.10.2014 | 07:25
In was für einer heilen Welt leben doch die Mitarbeiter der Rentenversicherung. Wenn ein privater Arbeitgeber einen Mitarbeiter loswerden will, dann findet er immer Mittel und Wege dazu. Er muss sich ja nicht auf die Rente berufen.
Fritz Jungam 23.10.2014 | 11:57
Da kann ich dem Beitrag von Paule nur zustimmen. Die anderen Beiträge bzw. die übrigen Kommentare erscheinen mir schlechthin als naiv. Wenn man schon Mittel und Wege findet unangenehm entscheidende Richter (Wolfgang Meyer) des Bundessozialgerichts Kassel loszuwerden, dann wird man sich da in der Privatwirtschaft nicht lumpen lassen.
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