Ihr Arbeitgeber kann Sie grundsätzlich nicht in Rente schicken. Es sei denn, Sie haben einen befristetten Arbeitsvertrag oder aus betriebsbedingten Gründen ... wird Íhr Arbeitsverhältnis beendet (beträfe dann reines Arbeitsrecht). Ansonsten heißt es nach Rentenrecht nur, dass Sie mit den erfüllten Bedingungen (45 Pflichtjahre + 63. Lebensjahr) ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge die Rente in Anspruch nehmen können.