Guten Abend, nachdem ich meine Rente für besonders langjährige Versicherte beantragt hatte, bekam ich nun meinen Rentenbescheid. In diesem sind für mich
In Bezug auf meine Berufsausbildung mit beitragsgeminderten Zeiten einige Unklarheiten.
Ich beabsichtige, bis zur näheren Klärung erstmal
Einen Widerspruch zu machen. Die Begründung dann nachreichen. Können mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen? Z.B., das nachträglich noch Ausbildungszeiten wieder aberkannt werden, die jetzt im Rentenbescheid mit berechnet wurden ? Meine Rückfrage bei der DRV konnte die Unklarheiten nicht ausräumen.
Muss mich weiter mit dem Bescheid beschäftigen.
29.01.2019, 22:39
von
Teilzeitrentner
30.01.2019, 09:59
Experten-Antwort
Guten Morgen Teilzeitrentner,
Ihr Widerspruch gibt den Anstoß, den Rentenbescheid erneut zu überprüfen. Eine "Verschlechterung" im Widerspruchsverfahren ist aber nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen für die Bescheidaufhebung vorliegen, die es dem Rentenversicherungsträger auch außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ermöglichen würden, den Rentenbescheid abzuändern (§§ 45, 48 SGB X).
30.01.2019, 16:51
von
Teilzeitrentner
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.