Hallo, Wunschname,
die zuständige Krankenkasse prüft bei Rentenantragstellung, ob sie die Voraussetzungen für die KVdR vorliegen und teilt uns das Ergebnis mit.
Sollten bestimmte Leistungen, die Sie beziehen, dazu führen, dass Sie z.B. lediglich freiwillig als Rentner krankenversichert sein werden, entscheidet dies Ihre Krankenkasse.
Diese beantwortet Ihnen auch jetzt schon offene Fragen.