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Experten-Antwort

nachträglich Flexirente bei vorgezogener Regelaltersrente

von Rainer26.04.2022 | 20:09
584 Ansichten
3 Antworten

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meine Regelaltersrente würde ich ab den 1.9.2023 beziehen, würde aber nachträglich zum 1.1.2022 in die vorgezogene Rente gehen wollen, wenn ich gleichzeitig und rückwirkend zum 1.1.2022 die Flexirente in Anspruch nehmen kann. Ist der rückwirkende Rentenantrag möglich und ratsam?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.04.2022 | 07:59

Hallo Rainer,

wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, ist bei Altersrenten eine Antragsfrist von 3 Monaten zu beachten. Ein Rentenbeginn 01.01.2022 ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Wenn Sie jetzt im April noch den Rentenantrag stellen, können Sie frühestens ab 01.02.2022 in Rente gehen. Bei einer Antragstellung im Mai, könnte die Rente frühestens ab 01.03.2022 beginnen.

Ob eine Rentenantragstellung ratsam ist, klären Sie bitte bei einem Beratungsgespräch, z. B. mit einer unserer Beratungsstellen. Dort wird man Ihnen alle Aspekte aufzeigen, die für oder gegen die Beantragung einer Flexi-Rente sprechen. Hier im Forum ist dies ohne Kenntnis Ihrer persönlichen Umstände leider nicht möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 26.04.2022 | 20:20
Hallo Rainer, Stand heute, ist noch ein Rentenbeginn ab 01.02.2022 möglich. Schleunigst Beratungs- bzw. Rententermin in der nächsten Beratungsstelle vereinbaren *), um die Rückzahlungsfristen - und die 'näheren Umstände' des Einzellfalls zu klären und eine zielführende Antwort (best-off) zu erhalten. *) geht auch online: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… ...alternativ in Ihrem örtlichen Versicherungsamt - Telefon, E-Mail, Fax. Gruß w.
KSCam 26.04.2022 | 20:21
Wenn die Rente noch nicht beantragt wurde, ist ein Beginn zum 01.01.2022 nicht mehr möglich. Wenn Sie im April noch den Antrag stellen wäre eine Rente zm 01.02.22 noch möglich. LG
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