Der Beitrag ist ja schon etwas älter und der Umgangston rau, aber vielleicht mag mir doch jemand eine aktuelle Auskunft geben.
Bei der DRV habe ich gelesen: Sie pflegen Ihren Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, in häuslicher Umgebung und das länger als zwei Monate im Jahr. Sollten Sie die geforderten 10 Stunden wöchentlich nicht durch die Pflege einer Person erreichen, kann auch die Zeit der Pflege mehrerer pflegebedürftiger Personen zusammengerechnet werden.
Von dem Thema habe ich auch erst vor Kurzem erfahren, da die Krankenkasse meines Partners für dessen Vater gleich einen entsprechenden Antrag mitgeschickt hat, nachdem Pflegegrad 3 festgestellt wurde.
Zur Situation: Meine Mutter ist seit 2006 pflegebedürftig eingestuft, seinerzeit Pflegestufe 2, seit der Reform Pflegegrad 3. Die Pflege erfolgte zunächst im Altenheim, ab 2007 über die einfache Geldleistung (mittels einer privat organisierten Pflegekraft), ab etwa 2014 als ambulante Sachleistung.
Ich selbst hatte zunächst studiert, anschließend Teilzeit (25 Stunden) gearbeitet und schließe nun seit 2017 eine Ausbildung (Vollzeit) ab.
Pflege ist ja nun nicht nur das Waschen, Ankleiden etc., sondern wie der Gesetzgeber bzw. die DRV auch vorsieht, andere zeitliche Aufwände, die so nicht durch die Pflegeleistungen abgedeckt sind. In der ganzen Zeit habe ich also allerhand für meine Mutter gemacht, seien es Einkäufe, kochen, ins Bett bringen, beim aufstehen, beim Toilettengang helfen und solche Dinge, was eben zum langen Studium, zur Teilzeitarbeit etc. führte.
Folgende Fragen stelle ich mir:
Anders als beim o.g. Fall könnte meine Mutter durchaus meinen Aufwand bezeugen, nicht detailliert, aber sie könnte zumindest bestätigen, dass ich mehr als 10 Stunden wöchentlich an mind. 2 Tagen tätig war. Wäre das ausreichend oder verlangt die Pflegekasse ganz detaillierte Aufstellungen, wann welche Leistungen erbraucht wurden? Rückwirkend erscheint es mir unmöglich, dies in irgendeiner Form zu rekapitulieren.
Nach dem Aneurysma, welches zur Pflegesituation führte, wurde ich zum gesetzlichen Betreuer für meine Mutter bestellt. Im Grunde genommen müsste ich also ohnehin stellvertretend für sie oben Genanntes unterschreiben. Hat jemand hiermit Erfahrungen? Vermutlich ist es nicht selten, dass ein pflegender Angehöriger gleichzeitig rechtlicher Betreuer ist.
Bislang galten 14 Stunden, kann man rückwirkend 10 Stunden geltend machen oder gilt: bis Ende 2016 14 Stunden, danach 10 Stunden als Minimum?
Kann man ganz grundsätzlich Ansprüche von vor 12 1/2 Jahren geltend machen oder gibt es eine Art Verjährung?
Vielleicht hat jemand auch speziell Erfahrungen als Studierender, wo es ja keine echte Arbeitszeit gibt. Hier kann ja im Grunde genommen kein Nachweis erbracht werden, dass man wöchentlich weniger als 30 Stunden damit verbracht hat. Ich habe zeitweise zusätzlich zur Pflege und neben dem Studium noch als HiWi gejobbt, zeitweise bis zu 20 Stunden wöchentlich, die nachweisbar sind, wofür auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Vielleicht kann mir jemand hier also auch sagen, wie die "Uni-Zeit" gewichtet wird?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten. :)