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Experten-Antwort

Nachträglich Rentenbeiträge für Pflege von Angehörigen

von KTW12.03.2021 | 15:36
596 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit 01.03.2011 bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente und pflege meine Mutter (seit 01.09.2010 Pflegeatufe 1, Pflege (nach MDK-Gutachten) 12 Stunden/wtl., 7 Tage /wtl. Ich bin Pflegeperson bei der Krankenkasse meines Mutter. Seit 01.01.2017 hat meine Mutter PG 2 und seit 12.04.2019 PG 4. In April gehe ich in Altersrente, aber erst jetzt erfuhr ich, dass keine Beiträge von der Pflegekasse in die Rentenkasse bezahlt. Was soll ich machen? Kann man nachträglich Rentenbeiträge für Pflege von Angehörigen erhalten? Wie kann ich besser formulieren? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2021 | 08:55

Hallo KTW,

bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Mutter und lassen den Sachverhalt klären, ob und inweit Sie als Pflegeperson anzuerkennen sind bzw. waren.

17 Antworten

Pflegeam 12.03.2021 | 16:09
Wenden Sie sich an die zuständige Pflegekassenund klären Sie, aus welchem Grunde diese keine Pflegebeiträge für Sie gezahlt hat. Ob und in welcher Höhe sich diese dann auswirken , steht dann noch auf einem anderen Blatt.
KTWam 12.03.2021 | 16:29
Für 12 St./wtl. in 2010 - keine Beiträge von der Pflegekasse in die Rentenkasse bezahlt. Das ist korrekt (weniger als 14 St.). Aber seit 01.01.2017 (nach Pflegereform) Beiträge von der Pflegekasse in die Rentenkasse ohne meinen Antrag bezahlt müssen! .
KSC am 12.03.2021 | 18:20
Bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse, wahrscheinlich haben Sie das bislang nie beantragt.......
KTWam 12.03.2021 | 20:49
Pflegekasse hat Voraussetzungen für die Beitragszahlungen nicht geprüft. Das ist nicht meine Schuld. Ich bin eingetragene Pflegeperson. Ich habe kein Fragebogen erhalten. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf nachträgliche Rentenbeiträge für Pflege? Bitte rechtliche Grundlage.Wie berechnet Verjährungsfrist?
Siehe hieram 12.03.2021 | 20:10
Zitat von KTW anzeigen
Damit das Pflegegeld überhaupt ausbezahlt wird an den Pflegebedürftigen muss eine Person angegeben werden (in dem Fall Sie). Und dann kommt ein Fragebogen der Pflegekasse zu der Person, die gepflegt wird (oder zu einem Bevollmächtigten). Der muss dann natürlich ausgefüllt und zurück geschickt mit den Daten und Angaben des Pflegenden - die wissen ja nicht einfach so, wie Sie sonst tätig sind oder z.B. schon selbst Rentner etc. und können nur anhand dieser Angaben dann die Beitragspflicht feststellen. So betrachtet muss es also doch 'beantragt' werden, auch wenn auf dem Formular nicht 'Antrag' steht sondern 'Fragebogen'. Dieser Fragebogen sieht - je nach Pflegekasse - ähnlich diesem von der DRV zur Verfügung gestellten aus: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Diesen Fragebogen können Sie im Übrigen auch jetzt verwenden und an die zuständige Pflegekasse senden.
KTWam 12.03.2021 | 19:49
Die Versicherungspflicht erfordert keinen Antrag der Pflegeperson! Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss keinen direkten Antrag stellen. Ab 01.01.2017 kommt die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson. Die Rentenversicherungsbeiträge trägt die Pflegekasse. Die Feststellung der Beitragspflicht erfolgt durch die Pflegekasse. Die Pflegeversicherung muss die Beitragszahlungen in die Rentenkasse (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) automatisch aufnehmen. Warum zahlt die Pflegeversicherung nicht? Keine Ahnung. Bis 2017 -keine Rentenversicherungspflicht! Einfach vergessen?
Meier2am 12.03.2021 | 21:34
Zitat von Siehe hier anzeigen
Die Versicherungspflicht erfordert keinen Antrag der Pflegeperson! Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss keinen direkten Antrag stellen. Ab 01.01.2017 kommt die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson. Die Rentenversicherungsbeiträge trägt die Pflegekasse. Die Feststellung der Beitragspflicht erfolgt durch die Pflegekasse. Die Pflegeversicherung muss die Beitragszahlungen in die Rentenkasse (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) automatisch aufnehmen. Warum zahlt die Pflegeversicherung nicht? Keine Ahnung. Bis 2017 -keine Rentenversicherungspflicht! Einfach vergessen?
Damit das Pflegegeld überhaupt ausbezahlt wird an den Pflegebedürftigen muss eine Person angegeben werden (in dem Fall Sie). Und dann kommt ein Fragebogen der Pflegekasse zu der Person, die gepflegt wird (oder zu einem Bevollmächtigten). Der muss dann natürlich ausgefüllt und zurück geschickt mit den Daten und Angaben des Pflegenden - die wissen ja nicht einfach so, wie Sie sonst tätig sind oder z.B. schon selbst Rentner etc. und können nur anhand dieser Angaben dann die Beitragspflicht feststellen. So betrachtet muss es also doch 'beantragt' werden, auch wenn auf dem Formular nicht 'Antrag' steht sondern 'Fragebogen'. Dieser Fragebogen sieht - je nach Pflegekasse - ähnlich diesem von der DRV zur Verfügung gestellten aus: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Diesen Fragebogen können Sie im Übrigen auch jetzt verwenden und an die zuständige Pflegekasse senden.
"Stichwort Verjährung": Für wie viele Jahre muss denn die Pflegekasse rückwirkend Beiträge an die DRV abführen, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind?
KSCam 12.03.2021 | 23:23
Vielleicht haben Sie sich nicht drum gekümmert? Klar es sind immer die anderen, die Fehler gemacht haben.
Siehe hieram 13.03.2021 | 00:24
Zitat von KTW anzeigen
Zur Verjährungsfrist: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/verja… Sie müssen dennoch nun erstens bei der Pflegekasse überhaupt die Zahlung der Beiträge beantragen mit dem Fragebogen zu Feststellung der Versicherungspflicht. Erst wenn diese das ablehnt, ist dann die DRV zuständig, die die Beitragspflicht abschließend zu entscheiden hat. Da Sie bereits Altersrente ab April beantragt haben, sollten Sie ebenfalls eine Kopie dieser Unterlagen an die zuständige Rentenversicherung schicken, damit evtl. von dort aus die Feststellung beschleunigt werden kann. Und wer das nun tatsächlich 'verschuldet' hat, kann man auch später noch klären, falls notwendig. Also klären Sie den grundsätzlichen Anspruch nun erst einmal dringend mit der Pflegekasse.
KTWam 14.03.2021 | 07:38
Noch einmal. Seit 2010 bin ich Pflegeperson mit Pflegezeit 12 Stunden pro Woche und verteilt auf 7 Tage. Seit 01.03.2011 bekomme ich eine voll Erwerbsminderungsrente und nicht arbeiten. Seit dem 01.01.2017 gehöre ich, als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen mit Pflegezeit mehr als 10 Stunden pro Woche und verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche , zum versicherungspflichtigen Personenkreis in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 01.01.2017 (nach Pflegereform) Beiträge von der Pflegekasse in die Rentenkasse ohne meinen Antrag bezahlt müssen! Aber Pflegekasse hat nichts gemacht: Fragebogen erhalte ich nicht, Pflegekasse hat sich bisher bei DRV nicht gemeldet und keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Kann man nachträglich Rentenbeiträge für Pflege von Angehörigen erhalten? Wie kann ich besser formulieren (natürlich nur schriftlich)?
Siehe hieram 13.03.2021 | 22:58
Vollzeit arbeiten bei Erwerbsminderungsrente (seit 2011) wäre äußerst ungewöhnlich....
Janaam 13.03.2021 | 22:50
Arbeiten Sie Vollzeit? Dann werden keine Zahlungen für die Rente geleistet.
Schadeam 14.03.2021 | 07:51
Noch einmal, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Pflegekassen! Sie können aber auch noch 10 mal die gleiche Frage im Forum stellen. Und natürlich kann dann die Pflegekassen Sie rückwirkend versichern, wenn die Kasse beispielsweise 2017 einen Beratungsfehler gemacht hätte.....
KWTam 14.03.2021 | 08:08
Ich will nur schriftlich mit Pflegekasse kontaktieren. Was soll ich schreiben? Muster bitte.
Eigeninitiative am 14.03.2021 | 08:20
Sonst noch was? Es ist doch nicht die Aufgabe dieses Forums Ihnen alles vorzukauen. Schreiben Sie, was Sie hier geschrieben haben. Wenn Sie nicht mal dazu in der Lage sind, ist es auch kein Wunder, dass das mit den Pflegebeiträgen nicht geklappt hat. Und warum nur schriftlich, sind Sie stumm? Irgendetwas stimmt doch bei Ihnen nicht. Ihre Auffassungsgabe ist auch sehr bescheiden.
Modi1969am 14.03.2021 | 09:46
Hallo, wenden Sie sich schriftlich an die Pflegekasse, so wie Sie es hier im Thread geschrieben haben, und bitten Sie um Prüfung, ob für Sie Pflichtbeiträge zur RV abzuführen sind. Geben Sie ihre RV-Nummer an und warten Sie auf die Reaktion der Pflegekasse. Ggf. hilft Ihnen -wenn's Probleme gibt - ein Sozialverband (z.B. VdK o. Ä.) oder Fachanwalt, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Niemand wird Ihnen Rechte vorenthalten, nur weil die Formulierung nicht zu 100 % perfekt ist. Also -auf an den Brief und viel Erfolg!
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