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Zur Experten-Antwort springenHallo KTW,
bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Mutter und lassen den Sachverhalt klären, ob und inweit Sie als Pflegeperson anzuerkennen sind bzw. waren.
"Stichwort Verjährung": Für wie viele Jahre muss denn die Pflegekasse rückwirkend Beiträge an die DRV abführen, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind?Die Versicherungspflicht erfordert keinen Antrag der Pflegeperson! Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss keinen direkten Antrag stellen. Ab 01.01.2017 kommt die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson. Die Rentenversicherungsbeiträge trägt die Pflegekasse. Die Feststellung der Beitragspflicht erfolgt durch die Pflegekasse. Die Pflegeversicherung muss die Beitragszahlungen in die Rentenkasse (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) automatisch aufnehmen. Warum zahlt die Pflegeversicherung nicht? Keine Ahnung. Bis 2017 -keine Rentenversicherungspflicht! Einfach vergessen?Damit das Pflegegeld überhaupt ausbezahlt wird an den Pflegebedürftigen muss eine Person angegeben werden (in dem Fall Sie). Und dann kommt ein Fragebogen der Pflegekasse zu der Person, die gepflegt wird (oder zu einem Bevollmächtigten). Der muss dann natürlich ausgefüllt und zurück geschickt mit den Daten und Angaben des Pflegenden - die wissen ja nicht einfach so, wie Sie sonst tätig sind oder z.B. schon selbst Rentner etc. und können nur anhand dieser Angaben dann die Beitragspflicht feststellen. So betrachtet muss es also doch 'beantragt' werden, auch wenn auf dem Formular nicht 'Antrag' steht sondern 'Fragebogen'. Dieser Fragebogen sieht - je nach Pflegekasse - ähnlich diesem von der DRV zur Verfügung gestellten aus: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Diesen Fragebogen können Sie im Übrigen auch jetzt verwenden und an die zuständige Pflegekasse senden.
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