Ich mache zurzeit eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Reha in einem Berufsförderungswerk. Leider musste ich ins Krankenhaus und wurde ab Aufnahmetag von der Klinik 14 Tage arbeitsunfähig geschrieben. Nach einer Woche wurde ich entlassen, 3 Tage später ging es mir wieder so gut, das ich am Unterricht teilgenommen habe. Jetzt möchte das Berufsförderungswerk für die Tage an denen ich trotz AU am Unterricht teilgenommen habe eine nachträgliche Aufhebung der AU (Gesundschreibung). Das Krankenhaus stellt sich quer diese Gesundschreibung auszustellen, weil die das anscheinend nicht für nötig halten. Das Berufsförderungswerk benötigt diese Gesundschreibung jedoch, um das dem Kostenträger der DRV zu melden. Die müssen da irgendetwas in Ihr IT System eintragen, was ohne diese Gesundschreibung angeblich nicht geht.
Der Wortlaut einer Ärztezeitschrift: "Arbeitsrechtlich betrachtet gibt es die Gesundschreibung für Arbeitnehmer nicht. Ein erneuter Arztbesuch, um sich wieder gesund schreiben zu lassen, ist für Arbeiter und Angestellte aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung arbeiten gehen wollen. Schließlich stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Krankmeldung beim Arbeitgeber, lediglich eine Prognose und kein Arbeitsverbot dar. "
Meine Frage: Ist diese Gesundschreibung in meinem Falle überhaupt notwendig? Braucht der Kostenträger das überhaupt? Was sind meine rechtlichen Konsequenzen, wenn ich diese Gesundschreibung nicht wie gefordert beim BfW einreiche? Die vom BfW üben Druck auf mich aus, diese Bescheinigung einzureichen.