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Nachträgliche Meldung von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

von Rente Pappa11.09.2007 | 11:12
1445 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe die Rentenunterlagen meiner Eltern einmal durchgesehen und dabei festgestellt, daß aus dem Jahr 1954 einige Monate von Arbeitslosigkeit im Rentenkonto meines Vaters nicht mit aufgerechnet sind. Da mein Vater zwischenzeitlich verstorben ist, bezieht meine Mutter eine W-Rente. Wäre es heute noch möglich, diese meines Erachtens nicht mit angerechneten Zeiten durch eine Neuberechnung anzurechnen zu lassen? Herzliche Grüße

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.09.2007 | 12:01

Zeiten der Arbeitslosigkeit wurden im Jahr 1954 auf Arbeitslosenmeldekarten eingetragen. Sofern ihre Mutter im Besitz einer solchen Karte ist, empfehlen wir Ihnen, ein Antrag auf Überprüfung der Rentenhöhe gem. § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch beim zuständigen Rententräger zu stellen.

1 Antworten

Mitleseram 11.09.2007 | 11:39
Da bekannterweise die Nachweisführung für vor dem 1.1.1957 zurückgelegte Ausfall-/Anrechnungszeiten schwierig ist, hat der Gesetzgeber geregelt, dass diese Zeiten pauschal abgegolten werden. Dies finden Sie in der Rentenberechnung unter dem Begriff "Pauschale Anrechnungszeit". Bitte prüfen Sie zunächst, ob nicht die Pauschale günstiger ist.
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