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Experten-Antwort

Nachträgliche Übertragung der Kindererziehungszeiten

von Salud06.10.2013 | 16:55
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2 Antworten

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Nachdem das Thema Kindererziehungszeiten aktuell thematisiert wird, habe ich dazu eine Frage. Ich bin Altersrentner und habe mein 1972 geborenes Kind nach der Ehescheidung (DDR) im Jahr 1975 allein aufgezogen. Kindererziehungszeiten sind bei mir nicht berücksichtigt. Besteht jetzt auch noch nachträglich die Möglichkeit, die Kindererziehungszeiten auf mich übertragen zu lassen? Eine gemeinsame Erklärung zur Zuordnung wird es nicht geben, weil ich die Kindsmutter aus den Augen verloren habe und sie sicherlich auch nicht freiwillig auf diese Ansprüche verzichten würde. Können Sie mir eine Möglichkeit aufzeigen oder muss ich den status quo akzeptieren? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Salud,

Sie können die Zeiten der Kindererziehung auch jetzt noch beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:

1. Sofern Sie das Kind überwiegend erzogen haben und dies auch nachweisen können, werden die Kindererziehungszeiten bei Ihnen auch ohne eine gemeinsame Erklärung zur Zuordnung anerkannt.

2. Es kann sich nur um die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung handeln. Diese werden nicht selbst bewertet, können sich aber unter bestimmten Umständen rentenerhöhend auswirken. Es ist allerdings auch möglich, dass sich durch die Anerkennung der Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung Ihre Rente gar nicht erhöht.

3. Sie sollten die Anerkennung der Zeiten möglichst schnell beantragen, weil eine eventuelle Nachzahlung nur 4 Kalenderjahre rückwirkend möglich ist.

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1 Antworten

zeldaam 06.10.2013 | 20:41
Hallo „Salud“, Sie können zwar jetzt noch die Zuordnung der Kinder -berücksichtigungs- zeiten zu Ihrem Versicherungskonto anstreben, allerdings wird sich dies wohl finanziell gar nicht, allenfalls über die sogenannte Gesamtleistungsbewertung nur geringfügig auswirken. Zunächst ist zwischen den Kindererziehungszeiten und den Kinderberücksichtigungszeiten zu unterscheiden. Kindererziehungszeiten beginnen mit dem 1. des Folgemonats der Geburt und enden bei Kindern, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt. Wenn die so genannte „ Mütterrente“ doch noch kommt, könnte vielleicht eine Verlängerung auf 24 Kalendermonate dabei herauskommen. (Wie das entsprechende Gesetz dann tatsächlich aussehen wird, kann Ihnen derzeit noch keiner mit Gewissheit sagen.) Die Kindererziehungszeit für ihr 1972 geborenes Kind endet somit spätestens am 31.12.1973 , sofern es im Dezember 1972 geboren wurde. Nur diese Kindererziehungszeit wird bei der Rentenberechnung selbst bewertet, endet in Ihrem Fall aber bereits lange vor der Scheidung. Zusätzlich wird jedoch noch eine sogenannte Kinderberücksichtigungszeit anerkannt, die vom Tag der Geburt bis zum Vortag vor dem 10. Geburtstag des Kindes andauert. Für die Zuordnung dieser Zeit liegt nach Ihren Schilderung ab dem Zeitpunkt der Scheidung eine so genannte Alleinerziehung vor, für die Sie keine Erklärung Ihrer „Ex“ benötigen. Sie müssten vielmehr nachweisen, dass Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben, z.B. durch Meldebescheinigungen, ggf. durch entsprechende Passagen im Scheidungsurteil). Sofern bereits vor der Scheidung eine alleinige Erziehung durch Sie erfolgt ist und geltend gemacht wird, wäre diese ebenfalls nachzuweisen. Die entsprechenden Aussagen in den Rechtlichen Arbeitsanweisungen finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_56R3.1 Wenn Sie es schaffen, dass die Kinderberücksichtigungszeiten zumindest ab dem Zeitpunkt der Scheidung anerkannt werden, wäre Ihre Rente neu festzustellen. Die Kinderberücksichtigungszeiten werden für die Rentenberechtigung allerdings selbst nicht bewertet, eine Anerkennung könnte sich somit allenfalls über die so genannte Gesamtleistungsbewertung auf die Rentenhöhe auswirken. Nachzahlungen ( sofern diese entstünden) würden allenfalls für die letzten 4 Kalenderjahre erfolgen. MfG zelda
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