Hallo Salud,
Sie können die Zeiten der Kindererziehung auch jetzt noch beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:
1. Sofern Sie das Kind überwiegend erzogen haben und dies auch nachweisen können, werden die Kindererziehungszeiten bei Ihnen auch ohne eine gemeinsame Erklärung zur Zuordnung anerkannt.
2. Es kann sich nur um die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung handeln. Diese werden nicht selbst bewertet, können sich aber unter bestimmten Umständen rentenerhöhend auswirken. Es ist allerdings auch möglich, dass sich durch die Anerkennung der Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung Ihre Rente gar nicht erhöht.
3. Sie sollten die Anerkennung der Zeiten möglichst schnell beantragen, weil eine eventuelle Nachzahlung nur 4 Kalenderjahre rückwirkend möglich ist.