nachträglicher Anspruch möglich ?

von
Wolfgang

Nach Ablehnung meines Rentenantrages habe ich Widerspruch eingelegt.Habe dann die Rente aber doch seinerzeit erhalten. Seinerzeit heisst : 02/2002 !! Im Rentenbescheid wurde mitgeteilt das " Die durch das Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden auf Antrag in vollem Umfang erstattet (Kostengrundentscheidung)".Ich hatte damals nicht aufgepasst und nichts unternommen .Meine Frage ist : Kann man jetzt noch nachträglich diese Aufwendungen geltend machen ???
Ist es bereits verjährt ? Oder was kann man da noch machen ? Wer könnte mir helfen und Tipps geben ?
Bitte nicht lachen -bin zum ersten Mal hier im Forum - und ist auch alles etwas undurchsichtig in meinen Akten - Vielen Dank

Experten-Antwort

Nach der Kostengrundentscheidung entsprechend § 63 SGB X hätten Sie die Erstattung der Ihnen durch das Widerspruchsverfahren entstandenen materiellen Aufwendungen beantragen können. Diese Kosten hätten Sie dann nachweisen müssen.Ein finanzieller Ausgleich Ihres eigenen Arbeits- und Zeitaufwands wäre nach § 63 SGB X jedoch nicht möglich gewesen.
Da Sie den erforderlichen Antrag bis heute jedoch nicht gestellt haben, ist nach § 195 BGB inzwischen die Verjährung des evtl. Anspruch eingetreten, so dass Sie keine Ansprüche mehr durchsetzen können.

von
Ralf

Hallo!
Was mus ich beachten wenn mein Wohnsitz in Deutschland ist und mein Arbeitgeber in den Niederlanden?
Wie werden in D die beitragsjahre berechnet?

Experten-Antwort

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