Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Eltern, beide türkische Staatsbürger, haben sich 1991 in der Türkei scheiden lassen. Zu diesem Zeitpunkt waren sie 25 Jahre verheiratet, von denen sie etwa 20 Jahre rentenversicherungspflichtig in der Bundesrepublik verbracht haben. Ein Versorgungsausgleich zugunsten meiner Mutter fand nicht bei der Scheidung statt. Mein Vater bezieht seit etwa 10 Jahren Rente. Er lebt seit 17 Jahren in zweiter Ehe.
Mittlerweile haben sich die Emotionen gelegt. Alle Seiten fragen sich, ob die Scheidung ohne Versorgungsausgleich gerecht war. Deswegen stellt sich mir die Frage, ob ich meinem Vater zu einer nachträglichen, freiwiligen, für ausgezahlte Renten nicht rückwirkenden Abtretung seiner Rentensansprüche (d. h. 10 deutsche Beitragsjahre) zugunsten meiner Mutter raten solle.
Ist dies rechtlich überhaupt noch möglich? Wer müsste ggf. noch zustimmen? Die DRV? Die zweite Ehefrau meines Vaters?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten