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Experten-Antwort

Nachtrag: EMR-Antrag in Gefahr durch falsche Beratung im A-Amt?

von warumnur10.09.2012 | 11:46
2219 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Möchte noch einen Nachtrag zu meiner vorherigen Frage stellen. Kann das Arbeitsamt durch eine falsche Beratung bzw. Empfehlung mir meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (wenn dann wird eh max. halbe genehmigt) in Gefahr bringen? Mein Antrag läuft ja. Nun bin ich in ALG1 und habe das Problem, dass ich bis zum Urteil mich Vollzeit vermitteln lassen möchte. Oder kann das A-Amt durch diese Vollzeitvermittlung mein EMR-Antrag behindern? danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Regel erfährt der Rentenversicherungsträger nicht, wie Ihre Vermittlungsbereitschaft bei der Agentur für Arbeit eingestuft wird. Es laufen zwei getrennte Verfahren. Wird eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, hat die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird das Arbeitslosengeld auf die Rente angerechnet.

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5 Antworten

egalam 10.09.2012 | 12:32
Wie sollte das gehen? Der Amtsarzt kommt deinem EM-Antrag ja sogar entgegen, wenn er für dich bereits eine Teilerwerbsfähigkeit festgestellt hat. Da musst du dich nun schon entscheiden, entweder vollerwerbsfähig (volles ALG I) oder EM-Rente. Denn insbesondere wenn du eine Teil EM-Rente erwartest, muss wahrscheinlich Arbeitsvermittler Stellungnahme abgeben.
unklaram 10.09.2012 | 14:04
Das finde ich so unehrlich, auch wenn vielleicht ein finanzieller Engpass droht. Wenn Sie sich Vollzeit vermitteln lassen wollen, dann ziehen Sie bitte Ihren EMR Antrag zurück. Für mich kann ich nur sagen, ich habe sogar die notwendigen 15 Stunden verneint, welche der Amtsarzt festgestellt hatte vom Arbeitsamt und somit eine ALG I Ablehnung bekommen. Einen ALG II Antrag benötigte ich nicht mehr, weil doch dann recht schnell Entschieden wurde.
Hans-Hubertam 10.09.2012 | 14:11
" ich habe sogar die notwendigen 15 Stunden verneint, welche der Amtsarzt festgestellt hatte vom Arbeitsamt und somit eine ALG I Ablehnung bekommen" So blöd muss man aber erst mal sein...
Guapachaam 10.09.2012 | 14:33
Niemand in ganz Deutschland ist unter 15 Stunden arbeits/erwerrbsunfähig ! Selbst bei einer einer vollen EM-Rente besteht grundsätzlich bei jedem Arbeits-/Erbwerbsfähigkeit von 15 Stunden pro Woche.
unklaram 10.09.2012 | 15:13
Hallo Guapacha, von unter 15 Stunden, nicht 15 Stunden. Hallo Hans-Hubert, vielleicht sind Sie einer der EMR als Hobby, bleiben Sie Gesund.
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