In jedem Fall muß die heute
bei Ihrem Arzt ausgestellte AU bis einschließlich 27.5. datiert sein !
Der Wiedereingliederungsplan - gültig dann ab 28.5. - der
Reha Klinik muß ja von Ihrem Arbeitgeber abgezeichnet werden und muß dann in Kopie an ihre Krankenkasse gesandt werden ( wegen Zahlung des Krankengeldes in diesem Zeitraum ).
Damit ist klar , das Sie in dem gesamten Zeitraum der WE arbeitsunfähig sind !
Während der Zeit der Widereingliederung brauchen Sie k e i n e AU ( also einen gelben Schein ) mehr, es sei denn Sie brechen die WE zwischenzeitlich aus gesundheitlichen Gründen ab ! , da sich ihre AU ja aus dem
Widereingliederungsplan ergibt und alle Beteiligten wie Arbeitgeber und die KK ja Bescheid wissen !
Am letzten Tag Ihrer Widereingliederung gehen Sie zu Ihrem Hausarzt und
legen ihm den Krankengeldauszahlschein ihrer KK vor, auf dem ihr Arzt dann den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit bestätigt,
schicken diesen Schein an ihre KK und bekommen dann das Krankengeld für den Zeitraum der Wiedereingliederung !
Natürlich können Sie auch - wenn die WE über Monate gehen sollte - zwischendurch bei Ihrem Arzt den Krankengeldzahlschein vorlegen, um an Krankengeld zu kommen.
So lief es jedenfalls problemlos bei mir ++